Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Edewecht erkennt die Klimaherausforderung als hohe Priorität an. Die Gemeinde Edewecht nimmt den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe wahr und verfolgt die Klimaschutzziele. Für alle künftig zu beschließenden Maßnahmen werden seitens der Verwaltung die Klimaauswirkungen beschrieben und Alternativen oder Kompensationsmaßnahmen benannt. Die Verwaltung benennt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Klimaschutzbeauftragte/n und erarbeitet zusammen mit dieser/diesem und den politischen Vertretern ein Klimaschutzkonzept.

 


Unter TOP 2 wurde beschlossen, den TOP 8 aufzuteilen in TOP 8a, TOP 8b und TOP 8c.

 

(Anmerkung der Verwaltung:

Aus programmtechnischen Gründen wurde der TOP 8 als Antragspunkt „Maßnahmen für den Klimaschutz…“ so belassen. Die beiden Anträge aus der Edewechter Schülerschaft wurden als Tagesordnungspunkte 8.1 und 8.2 aufgenommen.)

 

Zunächst erläutert RH Erhardt den vorliegenden Antrag und betont, durch die aufgeführten Forderungen solle die Entwicklung der Gemeinde Edewecht nicht gehemmt werden. Sicherlich seien auch weiterhin klimaschädliche Maßnahmen wie bspw. öffentliche Bauvorhaben unumgänglich, dafür gelte es aber, künftig Kompensationsmaßnahmen in die Planungen aufzunehmen. Hierfür wünsche sich seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung der Stelle eines Klimaschutzbeauftragten für die Gemeinde Edewecht.

 

Für die SPD-Fraktion führt RH Dr. Fittje aus, einige Aspekte des Antrages deckten sich mit den Wünschen seiner Fraktion. Andere Aspekte bewerte er dagegen als wenig sinnvoll oder bereits in der Umsetzung. Insbesondere die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringend gewünschte Unterstützung der Resolution Klimanotstand scheine ihm keine konkreten positiven Folgen zu haben. Eine zusätzliche Stelle für den Klimaschutz werde auch von seiner Fraktion gewünscht, sie müsse seines Erachtens jedoch als Aufgabe auch die Einbeziehung von Schulen und Bevölkerung und die Punkte Umwelt und Ökologie umfassen.

 

RF Garlichs-Kappmeier schlägt vor, den Begriff „Klimanotstand“ durch den Begriff „Klimaherausforderung“ zu ersetzen. Darüber hinaus sieht sie die im Antrag unter Punkt c formulierte Forderung nach sofortiger Einrichtung der Stelle kritisch. Sie plädiere dafür, die Stelle in 2020 einzurichten, um mit ausreichend Vorlaufzeit  die gewünschten Qualifikationen formulieren und eine geeignete Person finden zu können. Zu Punkt e des Antrages weist sie darauf hin, Sitzungen des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz fänden i. d. R. im Frühjahr und Herbst eines jeden Jahres statt, dort wären Berichte sinnvoll verortet.

 

RH Dirk von Aschwege unterstützt die Aussagen seiner VorrednerInnen und plädiert ausdrücklich auch für die Einrichtung einer neuen Stelle für den Klimaschutz. Die Aufgabe sei wichtig und mit vorhandenen Personalkapazitäten nicht leistbar.

 

An dieser Stelle führt BMin Lausch aus, Recherchen der Verwaltung hätten ergeben, dass z. B. freiberufliche Unterstützung zur Erarbeitung eines gemeindlichen Klimakonzeptes oder von Klimaprojekten akquiriert werden könne. Auf Wunsch sei ein einführender Vortrag in einer Gremiensitzung sicherlich möglich. Erfahrungen anderer Kommunen hätten gezeigt, dass dies einen umfassenden und längeren Prozess erfordere, in den bestenfalls Schulen und BürgerInnen integriert würden. Des Weiteren gebe es unter bestimmten Bedingungen Förderungen aus Bundesmitteln für entsprechende Stellen. Das komplette Rechercheergebnis werde dem Protokoll zu dieser Sitzung als Anlage (Anlage 4) beigefügt. Sie stellt klar, vom vorhandenen Personal könne diese Aufgabe nicht mehr übernommen werden. Im Übrigen stelle auch sie sich die Stelle als eine ihr direkt unterstellte Stabstelle mit Querschnittsaufgaben vor.

 

Grundmandatar Apitzsch stimmt namens seiner UWG-Fraktion grundsätzlich für den Antrag. Der Begriff „Klimanotstand“ werde aber auch dort kritisch gesehen, weil „Notstände“ nicht selten für eine Außerkraftsetzung geltenden Rechts und willkürliche Alleingänge genutzt würden. Von der Einrichtung der Stelle eines Klimaschutzbeauftragten mit einer gewissen finanziellen Ausstattung solle aus bisheriger Sicht seiner Fraktion zugunsten der Umsetzung konkreter klimafreundlicher Maßnahmen abgesehen werden. Nach den von der Bürgermeisterin vorgestellten Rechercheergebnissen könne er sich ggf. eine halbe Stelle vorstellen.

 

Für die FDP-Fraktion kann RH Krallmann den Antrag nicht vollumfänglich unterstützen, obwohl dieser inhaltlich sinnvoll sei. Er plädiere für konkrete und umsetzbare Maßnahmen wie Blühflächen u. s. w.. Von der Schaffung der neuen Stelle erwarte er u. a. die Erarbeitung von Konzepten zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030.

 

Aus Sicht RH Dr. Fittjes können die bisherigen Diskussionsbeiträge dahingehend zusammengefasst werden, dass der vorgelegte Antrag grundsätzlich einhellige Zustimmung erfährt, Detailfragen aber noch geklärt werden müssen. Er schlägt daher vor, zu beschließen, den Anregungen des Antrages als Arbeitsrichtlinie in der zukünftigen Arbeit des Rates und der Verwaltung zu folgen. Über Detailfragen und ggf. neue Ideen könne jeweils anlassbezogen weiter diskutiert werden.

 

RH Erhardt merkt an, der Antrag solle nicht an einzelnen Worten scheitern, die vorgeschlagene Beschlussfassung des Antrages als bloße „Richtlinie“ erscheine ihm jedoch nicht bindend genug. Er wünsche sich einen konkreten Beschluss. Darüber hinaus solle die neu zu schaffende Stelle u. a. auch zum Ziel haben, ein Klimafolgenkonzept zu erarbeiten.

 

RH Stefan von Aschwege bittet, auf eine förderfähige Ausgestaltung der neuen Stelle zu achten. RF Garlichs-Kappmeier fordert hingegen, den Fokus nicht auf Förderfähigkeit, sondern auf sinnvolle Inhalte zugunsten der Zukunft zu legen und heute lediglich über die Einrichtung der in Rede stehenden Stelle zu beschließen. Details könnten sodann im Nachgang geklärt werden.

 

BMin Lausch führt aus, die Stelle solle zum nächstmöglichen Zeitpunkt eingerichtet und besetzt werden, um die/den StelleninhaberIn sodann von Beginn an in die Erarbeitung der gewünschten Konzepte einbinden zu können. Hierfür bedürfe es in Anbetracht der anstehenden Haushaltsplanungen um eine zeitnahe Entscheidung.

 

RF Taeger schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeinde Edewecht nimmt den Klimaschutz als Querschnittsaufgabe wahr und verfolgt die Klimaschutzziele. Für alle künftig zu beschließenden Maßnahmen werden seitens der Verwaltung die Klimaauswirkungen beschrieben und Alternativen oder Kompensationsmaßnahmen benannt. Die Verwaltung benennt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Klimaschutzbeauftragte/n und erarbeitet zusammen mit dieser/diesem und den politischen Vertreterinnen und Vertretern ein Klimaschutzkonzept.

 

BMin Lausch schlägt vor, diesem Beschlussvorschlag den Satz „Der Rat der Gemeinde Edewecht erkennt die Klimaherausforderung als hohe Priorität an.“ voranzustellen.

 

RH Erhardt bittet darum, ggf. über weitere Details des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch weiterhin konstruktiv zu diskutieren. Diese Bitte erfährt einhellige Zustimmung.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden