RH Kuhlmann bezieht sich auf die Aussagen der Verwaltung, die Einnahmen aus dem neuen Baugebiet in Portsloge seien zwingend notwendig, um den Haushalt 2019 ausgleichen zu können. Da heute die einschlägige Beschlussfassung nicht auf der Tagesordnung steht, bittet er um Auskunft, ob ein Verkauf der Grundstücke noch in diesem Jahr Kompensationsmaßnahmen erfordere, um den Haushaltsausgleich nicht zu gefährden.

 

Hierzu führt FBL Pannemann aus, im Rahmen der Haushaltsberatungen und auch im jüngsten Finanzbericht sei dargestellt worden, dass Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücke in Portsloge im Haushalt eingeplant seien. Für den Haushaltsausgleich spielten die Einnahmen keine Rolle, da es sich um Einnahmen im Finanzhaushalt handele, der der Finanzierung der investiven Maßnahmen und der Sicherstellung der Liquidität diene. Verwaltungsseits gehe man davon aus, dass die Gemeinde Edewecht in 2019 eine ausreichende Liquidität behalte. Einerseits sei zwar der Einnahmeansatz der liquiden Mittel in Höhe von rd. 2,75 Mio. € bisher noch deutlich unterschritten, andererseits stellten sich insbesondere die Einnahmen aus der Gewerbesteuer deutlich positiver dar, als bei Erstellung der Nachtragshaushaltes angenommen. Des Weiteren zeichneten sich Einsparungen in verschiedenen anderen Budgets ab. Insofern erscheine eine Sicherstellung der Liquidität für das Haushaltsjahr 2019 auch ohne den Verkauf dieser Grundstücke in 2019 möglich. Letztendliche Gewissheit könne es aber erst zum Ende des Haushaltsjahres geben.

 

Hieraus zieht RH Kuhlmann das Fazit, künftig könne von übereilten Beschlussfassungen abgesehen werden.