RH Kuhlmann bittet um Auskunft, ob die notwendigen Nachbesserungen beim Sportplatz am Göhlenweg finanziell zu Lasten der Gemeinde Edewecht ausgeführt werden müssten.

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, die Kosten bzgl. der Flutlichtanlage gingen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Arbeiten zur ergänzenden Oberflächenentwässerung würden auf Kosten der Gemeinde Edewecht ausgeführt und beliefen sich auf rund 100 bis 200 €. Hier müsse bedacht werden, dass möglichst viel Oberflächenwasser versickern solle und dazu zunächst Erfahrungswerte gesammelt werden sollten.

 

In diesem Zusammenhang berichtet RH Eiskamp, kürzlich habe ein Spiel aufgrund mangelhafter Beleuchtung abgebrochen werden müssen. Er bittet, die Flutlichtanlage zeitnah so einzustellen, dass ein ordnungsgemäßer Spielbetrieb gewährleistet sei, befürchtet dabei jedoch, im Zuge dieser Arbeiten würden die Plätze durch den Einsatz schweren Geräts wieder kaputt gefahren. Er moniert darüber hinaus, die Einweihungsfeier dieser Sportanlage sei viel zu früh terminiert worden, da die Anlage insgesamt noch gar nicht fertig gestellt sei, z. B. fehle noch die Beleuchtung für den Fahrradstand. Er bittet, Einweihungsfeiern künftig grds. erst dann zu terminieren, wenn wirklich alles fertig sei.

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, die Anlage habe in Absprache mit dem VfL so schnell wie möglich mit Leben gefüllt werden sollen. Noch vorhandene Mängel sollten sodann zeitnah abgestellt werden. Die Installation des noch fehlenden Flutlichts sei durch die beauftragte Firma zeitnah geplant. Sicherlich sei die noch fehlende Beleuchtung bedauerlich, es sei aber zu bedenken, dass es sich bei dem in Rede stehenden Platz um einen Übungsplatz, nicht um einen Spiel-Platz handele. RH Eiskamp merkt an, Herr Maschmeyer aus dem FB III habe ihm mitgeteilt, die Flutlichtanlage sei mit der Mindestanforderung für einen Spielbetrieb angelegt. FBL Torkel bietet diesbezüglich an, offene Fragen noch einmal in einem gesonderten Gespräch zu klären.