Ein Einwohner bittet um Auskunft, ob der Bebauungsplan noch immer dem Stand vom 30.07.2019 entspreche, wonach die beiden hinteren Häuser seitlich verspringen.

 

Diese Frage bejaht FBL Torkel.

 

Der Einwohner merkt an, in den zurückliegenden Besprechungen sei von einem Grenzabstand von 8m gesprochen worden, aus dem Bebauungsplan gehe jedoch ein Abstand von 12m hervor. Bedeute dies, dass die Garage direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfe und somit Auskofferungsarbeiten direkt an der Grenze zu befürchten seien?

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, Grenzabstände dienten dem Schutz der Nachbarn bzgl. freiem Zugang zu Luft und Licht und bezögen sich daher generell auf oberirdische Bauten. Er sei gerne bereit, dem Einwohner im Anschluss an die Sitzung für weitergehende Fragen zu dieser Thematik zur Verfügung zu stehen. Im Übrigen dürfe ohne vorherige Einwilligung der jeweiligen GrundstückseigentümerInnen nie auf fremde Grundstücke eingewirkt werden.