RH Krallmann berichtet, die Schaukeln des Spielplatzes im Wildenloh stellten durch die vorgeschraubten Bügel, die ein Abspringen von der Schaukel verhindern sollen, eine erhebliche Verletzungsgefahr für kleinere Kinder dar, da diese leicht unter den Bügeln durchrutschen und sich dabei am Kopf verletzen könnten. Dies sei nach seiner Kenntnis bereits mehrfach vorgekommen. Er bittet, die Sinnhaftigkeit dieser Bügel zu überdenken.

 

Hierzu führt BMin Lausch aus, die Gemeinde müsse sich auch bei Spielgeräten an Rechtsvorschriften halten. Werde der rechtssichere Aufbau von Spielgeräten als nicht optimal empfunden, bliebe nur, diese zurückzubauen, weil eine Änderung der Spielgeräteaufbauten das Haftungsrisiko vom Hersteller auf die Gemeinde verlagere. Sie sage jedoch eine Überprüfung der Angelegenheit und eine schriftliche Stellungnahme zu.

 

Unter Bezug auf seine Vorredner schlägt RH Frahmann den Abbau der Schaukeln und Aufbau alternativer Spielgeräte vor.