Eine Einwohnerin bittet um Erläuterung, warum für ein beschleunigtes Verfahren die Prüfung von Umweltkriterien außer Kraft gesetzt werden könne.

 

Hierzu führt SGL Knorr aus, dass nur die mit der Bauleitplanung ermöglichten Eingriffe in Natur und Landschaft bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung über das Baugesetzbuch bereits als ausgeglichen gälten. Sollten artenschutzrechtliche Aspekte betroffen sein, wären diese selbstverständlich gesondert zu beachten. Dies sei bei dieser Planung allerdings nicht der Fall.