Beschluss:

  1. Den korrigierten Entwürfen der Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung („nördlicher Erweiterungsbereich“ und „südwestlicher Erweiterungsbereich“), wie sie sich aus der Anlage Nr. 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/FB III/3086 des Verwaltungsausschusses am 27.08.2019 ergeben, wird zugestimmt. Die Entwürfe werden als Satzung beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“ nachrichtlich hinzuweisen.
  3. Die Satzung „Südlicher Erweiterungsbereich“ bezieht sich auf die Flurstücke 161/1, 163/2, 164/13, 164/17 und 166/10 der Flur 14.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel spricht sich RH Apitzsch namens seiner UWG-Fraktion gegen die vorgeschlagene Beschlussfassung aus, weil die dann mögliche Entwicklung zur Gewerbefläche einen viel zu großen Umfang aufweise. Nach seiner Erfahrung würden über kurz oder lang Möglichkeiten zur Ausweisung bestimmter Flächen auch genutzt, wenn die rechtlichen Möglichkeiten gegeben seien. Ein Vorkaufsrecht solle nur dann ausgeübt werden, wenn dies dem Schutz von Naturflächen diene. Seien Ausweisungen weiterer Gewerbeflächen notwendig, sei dies seiner Ansicht nach nur südlich der Oldenburger Straße im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Industriegebiet vertretbar.

 

RH Heiderich-Willmer schließt sich namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Ausführungen an und führt weiter aus, bereits die Anlegung des Kreisverkehrs nördlich der Industriestraße mit seiner vierten Ausfahrt habe in seiner Fraktion keine Zustimmung gefunden, weil grenzenloses Wachstum sehr kritisch gesehen werde. Kulturlandschaften und Blickbeziehungen würden zerstört und ein „Wohnen im Grünen“ unmöglich gemacht.

 

RF Taeger weist darauf hin, im Entwurf der Satzung „Südlicher Erweiterungsbereich“ seien immer noch falsche Flurstücke aufgeführt. Sie bittet, den Beschlussvorschlag entsprechend zu korrigieren. Hierzu führt FBL Torkel aus, korrekt sei die Angabe der Flurstücke 161/1, 163/2, 164/13, 164/17 und 166/10 der Flur 14.

 

RH Brunßen stellt klar, Beschlüsse könnten schlecht gefasst werden, wenn Beschlussvorlagen fehlerhaft erstellt würden. Er bittet, Beschlussvorlagen künftig korrekt zu erstellen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden geänderten