Beschluss:

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in der Zeit vom 24.07.2019 bis 28.08.2019 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2019 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen. Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


BMin Lausch führt aus, werde der vorliegende Beschlussvorschlag heute beschlossen, könne mit dem Bau der Einrichtung in den nächsten 14 Tagen planmäßig begonnen werden. Die Baugenehmigung liege bereits vor und die ersten Arbeiten seien ausgeschrieben.

 

RF Exner begrüßt den Bau dieser Einrichtung, der mit einem Kostenvolumen von rd. 2,8 Mio. € einschl. Zuschüssen von ca. 920.000 € in den Haushalten 2019 und 2020 eingeplant sei und helfe, Rechtsansprüchen gerecht zu werden und den Bildungsauftrag zu erfüllen. Ihre CDU-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Sodann fasst der Rat folgenden