Beschluss:

  1. Zu den während der ersten und der erneuten öffentlichen Auslegung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge, wie sie sich aus der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2019 ergeben entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.
  3. Der Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen. Hierbei werden die Flurstücke 191/8 sowie 191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, vom Satzungsbeschluss ausgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 unter Ausschluss der Flurstücke 191/8 und 191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, durch Teilbekanntmachung in Kraft zu setzen.

 


FBL Torkel erläutert die Beschlussvorlage und weist insbesondere darauf hin, in den Stellungnahmen zur ersten Auslegung seien intensiv die Thematiken „Nachbarschaft Wohnen und Gewerbe“ und „Eingriffe in die Natur“ beleuchtet worden. Hieraus resultierten als wesentliche Änderungen die Aufnahme eines Walles um ein ggf. durch Ladegeräusche lärmintensiveres Areal innerhalb des Gewerbegebietes, der Ausschluss von Schüttgütern (Lagerhalden) im östlichen Bereich des Gewerbegebietes und der Wegfall des zusätzlichen Lärmkontingents. Er verdeutlicht noch einmal, im vorliegenden Fall handele es sich um eine Angebotsplanung, die Kompensationsverpflichtungen zu den mit der Planung einhergehenden Eingriffen enthalte. Diese würden mit den jeweiligen Gewerbetreibenden bzw. Grundstückseigentümern/-eigentümerinnen rechtsverbindlich vereinbart. Eine Absicherung aller Kompensationsvereinbarungen (Anmerkung der Verwaltung: sogenannte Ökopunkte und Ersatzflächen) sowie zu den Themen Entwässerung und Erschließung (Anmerkung der Verwaltung: Bereitstellung von Flächen für die Entwässerung wie Gräben und Regenrückhaltebecken) sei somit verpflichtend geregelt. FBL Torkel führt ausdrücklich aus, ein Teilbereich des BP-Gebietes entlang des Fuhrkenschen Grenzweges sei derzeit aus der Planung ausgenommen, weil hier noch Gespräche mit den jeweiligen Grundstückseigentümern /-eigentümerinnen bzgl. der Kompensationsvereinbarungen etc. liefen. Für den weit überwiegenden Teil des BP-Gebietes könne heute jedoch der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

RH Brunßen führt aus, zu dieser Thematik seien zwischen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern und Politik zahlreiche Gespräche und in den einschlägigen Gremien intensive Diskussionen geführt worden. Er weist ausdrücklich darauf hin, Entscheidungen seien nicht für oder gegen irgendjemanden, sondern nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Allgemeinheit gefällt worden. Zu bedenken gewesen sei u. a. einerseits, dass von der Firma Hilgen mehr als 100 Menschen abhängig seien, andererseits hätten auch die Bedenken der EinwohnerInnen bspw. zu den sogenannten BImSchG-Flächen und der Einwallung Eingang in die Planungen gefunden. Bezüglich der immer weitergehenden Forderungen zum Bebauungsplan aus der Einwohnerschaft verdeutlicht er, etliche der gewünschten Vorgaben könnten aus rechtlicher Sicht nicht Bestandteil eines Bebauungsplanes werden, sondern seien in nachgelagerten Genehmigungsverfahren zu prüfen. RH Brunßen empfindet den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes als gut und rechtssicher, weshalb er dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Er stellt jedoch klar, dies würde innerhalb seiner CDU-Fraktion durchaus unterschiedlich bewertet.

 

Für ihre SPD-Fraktion führt RF Taeger aus, Ziel ihrer Fraktion bei der Bauleitplanung sei der Schutz der heimischen Natur- und Kulturlandschaft, die Schaffung eines attraktiven und lebenswerten Umfeldes und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Hierbei träten immer wieder Konflikte auf, die jeweils eingehender Prüfungen zur Herstellung einer größtmöglichen Vereinbarkeit bedürften. Der erste Entwurf des Bebauungsplanes habe gewerbliche Interessen in den Vordergrund gestellt, woraufhin sowohl die BürgerInnen als auch die Politik auf zahlreiche Änderungen gedrungen hätten. Entscheidend sei heute, durch den BP 195 werde ein Gewerbegebiet ausgewiesen, welches „nicht erhebliche Belästigungen“ zulasse. Jedes künftig dort anzusiedelnde Gewerbe müsse im Zuge des vorgeschalteten Genehmigungsverfahrens die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben nachweisen. Insofern seien durch diesen Bebauungsplan die weitere Existenz der Firma Hilgen gesichert, aber auch die Interessen der BürgerInnen beachtet worden.

 

Für die FDP-Fraktion stimmt RH Kaptein diesen Ausführungen zu und gibt zu bedenken, die künftige Nutzung des alten Firmenstandortes der Firma Hilgen im Ortskern sei noch nicht geklärt und auch die EinwohnerInnen Friedrichsfehns müssten ein Gewerbegebiet in ihrem Umfeld aushalten können.

 

RH Krause betont, er könne verstehen, wenn EinwohnerInnen kein Gewerbegebiet in ihrer näheren Umgebung wünschten. Er sieht zudem eine Ungleichbehandlung, wenn einerseits den Friedrichsfehner BürgerInnen ein Gewerbegebiet am Ortsrand zugemutet, andererseits sozialer Wohnungsbau auf dem alten Stadiongelände in Edewecht abgelehnt werde. Er könne aus diesen Gründen dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

RH Reil verdeutlicht die Standpunkte seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wonach auch diese der Firma Hilgen die Möglichkeit bieten wolle, sich zu vergrößern und Flächen für ihre betrieblichen Bedarfe zu erhalten. Dies komme insbesondere aufgrund der Verlagerung der verkehrlichen Belastung aus dem Ortskern heraus dem gesamten Ort zugute, zumal sich die künftige Neugestaltung des jetzigen Betriebsstandortes positiv gestalten könne. Aus diesen Gründen habe seine Fraktion die Planung ursprünglich mitgetragen. Die Planung sei letztlich jedoch zu groß geraten und ermögliche nun Gebäude bis zu zehn Metern Höhe und versiegelte Bodenflächen für mehrere Betriebe neben sensiblen Naturflächen und extensiv genutzten Weiden. Die Gemeinde Edewecht werbe damit, zur Parklandschaft Ammerland zu gehören, zerstöre nun jedoch die Anmutung ländlicher Idylle zwischen Kleefeld und Friedrichsfehn. Seine Fraktion habe sich intensiv um Kompromisslösungen bemüht, der Schutzwall und die Senkung der Lärmkontingente könnten als Teilerfolge angesehen werden. Er bedaure aber die Festlegung der abschließenden Planung ohne direkte Beteiligung der Politik. Seitens der Verwaltung sei erklärt worden, die Planung sei juristisch angreifbar, wenn die u. a. von seiner Fraktion gewünschten Nutzungseinschränkungen in die Planung aufgenommen worden wären. Nach alldem könne seine Fraktion die vorgestellte abschließende Planung nur ablehnen.

 

Diesen Ausführungen stimmt RH Frahmann zu und betont, er hätte sämtliche Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes eingehend gelesen. Auch er hätte sich eine zusätzliche Einwallung gewünscht und könne dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

RH Hilgen bedauert, dass der Inhaber der Firma Hilgen seine Sichtweise nicht ggf. in einem kleineren Rahmen einmal persönlich dargelegt habe. Aus seiner Sicht sei es besser, miteinander statt übereinander zu sprechen. Er weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, er stehe mit der Firma Hilgen in keinerlei verwandtschaftlicher Beziehung. Weil jedoch Familienangehörige Land in unmittelbarer Nachbarschaft des Firmengeländes der Firma Hilgen besäßen und er zudem Ortsbrandmeister der Friedrichsfehner Feuerwehr sei, werde er sich bei der anstehenden Abstimmung enthalten.

 

RH Apitzsch betont, seine UWG-Fraktion sei von jeher gegen eine übermäßige Ausweisung neuer Gewerbeflächen gewesen. Einem kleinen Gewerbegebiet in Friedrichsfehn mit Entwicklungsmöglichkeiten für die Firma Hilgen hätte seine Fraktion zustimmen können, die vorliegende Planung sei seiner Ansicht nach jedoch zu groß geraten. Vorschläge seiner Fraktion zum möglichst großen Schutz der Friedrichsfehner Bevölkerung durch bspw. eine zusätzliche Umwallung des Geländes, wie sie seines Erachtens auch vom Landkreis gefordert worden sei, oder die Aufnahme bestimmter Ausschlüsse in den Bebaungsplan seien ebenso verhallt wie der Vorschlag, einen Teil der Straßenbäume bei der Erstellung der Ein- bzw. Ausfahrt zu erhalten. Darüber hinaus bedauert er das Fehlen eines rechtsverbindlichen Vertrages mit der Firma Hilgen über die tatsächliche Umsiedlung der Firma in das neue Gewerbegebiet. Seine Fraktion werde nach alledem dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Letztlich fasst der Rat folgenden