Beschluss:

1.    § 3 der Aufwandsentschädigungssatzung wird um den Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Die Delegierten des Jugendgemeinderates erhalten als Ersatz ihrer Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates sowie dessen Ausschüssen ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 €. § 3 Abs. 2 dieser Satzung gilt entsprechend.

 

2.    § 9 der Aufwandsentschädigungssatzung erhält folgenden Wortlaut:

Die Schiedsperson erhält für ihre Tätigkeit jährlich eine Entschädigung von 300,00 €. Die stellvertretende Schiedsperson erhält für ihre Tätigkeit jährlich eine Entschädigung von 150,00 €.

 

3.    § 10 der Aufwandsentschädigungssatzung wird wie folgt gefasst:

           Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im          

           Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Sander fasst der Rat ohne Aussprache folgenden