Sitzung: 30.09.2019 Rat
Vorlage: 2019/FB II/3122
Beschluss:
1. § 3 der Aufwandsentschädigungssatzung wird um den Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
Die Delegierten des Jugendgemeinderates
erhalten als Ersatz ihrer Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen des
Gemeinderates sowie dessen Ausschüssen ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 €. §
3 Abs. 2 dieser Satzung gilt entsprechend.
2. § 9 der Aufwandsentschädigungssatzung erhält folgenden Wortlaut:
Die Schiedsperson erhält für ihre Tätigkeit
jährlich eine Entschädigung von 300,00 €. Die stellvertretende Schiedsperson
erhält für ihre Tätigkeit jährlich eine Entschädigung von 150,00 €.
3. § 10 der Aufwandsentschädigungssatzung wird wie folgt gefasst:
Die Änderungssatzung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im
Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft.
Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Sander fasst der Rat ohne Aussprache folgenden