Beschlussvorschlag:

Den Konzeptionen der Kindertagesstätten Lüttje Hus und Friedrichsfehn in der vorgelegten Fassungen wird zugestimmt.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Schöbel bittet RH Diedrich, aus Gründen der besseren Les- und Vergleichbarkeit künftig Änderungen hervorzuheben, soweit dies machbar sei. Er gehe im Übrigen davon aus, die im Konzept enthaltenen Regeln und Vorgaben seien auch bereits in der Vergangenheit beachtet worden. Zu den im Konzept der Einrichtung Lüttje Hus relativ ausführlich dargestellten Regelungen zur Kindeswohlgefährdung bittet er um Auskunft, warum solche Regelungen im Konzept des Kindergartens Friedrichsfehn nicht näher erläutert seien.

 

SGL Schöbel führt dazu aus, die Regelungen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung seien für alle Edewechter Kinderbetreuungseinrichtungen einheitlich und in verbindlichen Ablaufplänen geregelt und hätten sich in der Vergangenheit bereits bewährt. Dass die Konzepte unterschiedlich intensiv auf diese Thematik eingingen, liege an der Unterstützung durch unterschiedliche externe Fachkräfte bei der Erarbeitung der Konzeptionen. Die Hilfe durch externe Fachkräfte sei im Übrigen deshalb in Anspruch genommen worden, weil die Konzeptionen von Grund auf überarbeitet werden sollten und dies für die Einrichtungsleitungen allein eine unverhältnismäßige zusätzliche Belastung und eine Vernachlässigung wichtiger Tagesgeschäfte bedeutet hätte. Synopsen seien durchaus üblich, im vorliegenden Fall durch die komplette Neuerstellung der Konzeptionen jedoch nicht sinnvoll und möglich gewesen.

 

Auf RH Krallmanns Nachfrage stellen SGL Schöbel und FBL Sander klar, sowohl die neuen Regelungen zur Sprachförderung als auch alle anderen Anforderungen würden selbstverständlich in allen Einrichtungen bereits umgesetzt und erfüllt, auch wenn ggf. die Konzeptionen noch nicht auf dem neuesten Stand seien. Hier gelte stets „Praxis vor Konzeption“.

 

Sodann unterbreitet der Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden