Beschlussvorschlag:

1.    § 3 der Aufwandsentschädigungssatzung wird um den Absatz 3 mit folgendem Wortlaut ergänzt:

Die Delegierten des Jugendgemeinderates erhalten als Ersatz ihrer Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates sowie dessen Ausschüssen ein Sitzungsgeld in Höhe von 20,00 €. § 3 Abs. 2 dieser Satzung gilt entsprechend.

 

2.    § 9 der Aufwandsentschädigungssatzung erhält folgenden Wortlaut:

Die Schiedsperson erhält für ihre Tätigkeit jährlich eine Entschädigung von 300,00 €. Die stellvertretende Schiedsperson erhält für ihre Tätigkeit jährlich eine Entschädigung von 150,00 €.

 

3.    § 10 der Aufwandsentschädigungssatzung wird wie folgt gefasst:

           Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im          

           Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft.

 


Nach FBL Sanders Erläuterung der Beschlussvorlage stellt er auf Nachfrage RF Taegers klar, die Satzung trete nicht rückwirkend in Kraft. Für die bisher bereits an die VertreterInnen des Jugendgemeinderates gezahlten Aufwandsentschädigungen für Sitzungsteilnahmen werde nun lediglich eine Rechtsgrundlage für die Zukunft geschaffen.

 

Sodann unterbreitet der Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden