Frau Kluttig berichtet, den Ambulanten Hospizdienst gebe es seit 22 Jahren, beschäftigt seien dort derzeit 90 ehrenamtliche und vier hauptamtliche MitarbeiterInnen. Durch den Hospizdienst würden sterbenskranke Menschen und deren Angehörige zu Hause begleitet. Zurzeit werde eine spezielle Begleitung für sterbenskranke Kinder aufgebaut, im nächsten Jahr solle die Sterbebegleitung für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen ausgebaut werden. Daneben biete der Hospizdienst Angebote zur Trauerarbeit und zu Patientenverfügungen an.

 

Auf Nachfragen aus der Ausschussmitte führt Frau Kluttig weiter aus, sowohl Angebote zu Einzelgesprächen im Rahmen der Trauerarbeit würden mit einer Frequenz von durchschnittlich vier bis fünf Mal pro Woche gut in Anspruch genommen als auch Gruppenangebote wie z. B. Trauercafés. Die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen würden zu Beginn einer Sterbebegleitung i. d. R. einmal pro Woche ca. zwei bis drei Stunden zu den Menschen nach Hause gehen. Die Anzahl und Dauer steige i. d. R. mit abnehmender Lebenserwartung. Sie verdeutlicht, die Sterbebegleitung durch den Hospizdienst erbringe keine medizinischen Leistungen, diese oblägen den Palliativdiensten, mit denen der Hospizdienst eng zusammenarbeite. Hierzu ergänzt BMin Lausch, eine palliative Versorgung könne in Edewecht von der Sozialstation derzeit leider nicht angeboten werden, weil es an einer ausreichenden Zahl entsprechend ausgebildeter Fachkräfte fehle. Frau Kluttig erläutert, Ehrenamtliche würden sorgfältig ausgewählt und ausgebildet (Ausbildung einmal jährlich ca. 90 bis 100 Stunden) und selbstverständlich engmaschig durch Ehrenamtlichentreffen zum Erfahrungsaustausch, Supervisionen und Angebote zu Einzelgesprächen begleitet, sofern der Wunsch dazu bestehe.