Beschlussvorschlag:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB hinsichtlich der Festsetzung von Lärmpegelbereichen sowie des Ausschlusses der nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 (Betriebe des Beherbergungsgewerbes) und 2 (sonstige nicht störende Gewerbebetriebe) BauNVO  ausnahmsweise zulässigen Nutzungen wird genehmigt.
  2. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ in der Zeit vom 24.07.2019 bis 28.08.2019 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der zur Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2019 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 197 mit örtlichen Bauvorschriften, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13 b, 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird unter Berücksichtigung der unter Nr. 1 genannten Ergänzungen als Satzung mit Begründung beschlossen. Hierbei wird der im Bebauungsplan Nr. 197 als WA 2 festgesetzte Bereich vom Satzungsbeschluss ausgenommen.
  4. Der Bebauungsplan Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ausschließlich der WA 2-Fläche durch Teilbekanntmachung in Kraft zu setzen.

 


SGL Knorr führt eingangs aus, das Planverfahren könne grds. unter Berücksichtigung der vorgelegten Abwägungsvorschläge sachgerecht abgewogen zum Abschluss gebracht werden.

 

Weiter weist er darauf hin, das WA2-Gebiet solle allerdings zunächst vom Satzungsbeschluss ausgenommen werden, damit die abschließenden Regelungen zum WA2 ergebnisoffen weiter geprüft und erarbeitet werden können. So bestehe die Möglichkeit, den aus Portsloge geäußerten Vorbehalten angemessen Rechnung tragen zu können.

 

RH Brunßen dankt dafür der Verwaltung und geht davon aus, dass gemeinsam mit der Einwohnerschaft Portsloges gute Lösungen erarbeitet werden können.

 

Namens seiner SPD-Fraktion sieht RH Bekaan die Parkplatzsituation am benachbarten Kindergarten kritisch. Der vorhandene Parkraum reiche seines Erachtens gerade für die MitarbeiterInnen der Einrichtung, der Bring- und Holverkehr könne dort jedoch nicht mehr stattfinden. Desweiteren plädiere er noch einmal dafür, auch eine weitere Erschließung von Flächen Richtung Viehdamm im Blick zu behalten und die dafür erforderlichen infrastrukturellen Gegebenheiten bereits jetzt zu bedenken

 

Hierzu führt FBL Torkel aus, die Einrichtung weiter erforderlicher Parkflächen für Eltern sei auf dem Grundstück des Kindergartens möglich. Ggf. könne hierfür aber auch das WA1-Gebiet im notwendigen Umfang verkleinert werden. Diese und auch weitere Fragen aus den Gremien, bspw. nach Sichtdreiecken o. ä., seien in der weiteren Detail- und Erschließungsplanung zu klären. Bezüglich einer möglichen künftigen Erschließung weiterer Flächen Richtung Viehdamm aus dem Baugebiet heraus sei es auch Ziel der Verwaltung, Grundstücksverkäufe so zu planen, dass künftige Entwicklungsmöglichkeiten hierdurch nicht beeinträchtigt würden.

 

RH Eiskamp berichtet, aus dem Ort Portsloge werde eine Zuwegung zu den WA1-Grundstücken von westlicher Seite gewünscht.

 

FBL Torkel weist darauf hin, die geplante Zuwegung östlich des Baugebietes gewähre die Trennung von Pkw- und Radverkehr, weswegen eine weitere Zuwegung an der westlichen Seite aus seiner Sicht einen unnötigen Flächenverbrauch darstelle. Er empfehle, mit dem Beschlussvorschlag zu starten und in der anschließenden konkretisierenden Planung diese Punkte abzuarbeiten.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich RH Reil angesichts der durch dieses Baugebiet wiederum notwendigen Zerstörung von Grünflächen gegen die Beschlussfassung aus.

 

FBL Torkel führt aus, die Fläche sei extra für die Wohnbauentwicklung und Vermögensbildung angekauft worden.

 

Letztlich unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden