Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der ersten und der erneuten öffentlichen Auslegung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und zum Bebauungsplan Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge, wie sie sich aus der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 16.09.2019 ergeben entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.
  3. Der Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung beschlossen. Hierbei werden die Flurstücke 191/8 sowie 191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, vom Satzungsbeschluss ausgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 unter Ausschluss der Flurstücke 191/8 und 191/17 der Flur 21, Gemarkung Edewecht, durch Teilbekanntmachung in Kraft zu setzen.

 


Zunächst verdeutlicht SGL Knorr, in der nun vorliegenden beschlussreifen Planung seien die Flurstücke 191/8 und 191/17 zunächst von der Beschlussfassung ausgenommen.

 

Im Anschluss erläutert Dipl.-Ing. Abel die Entwicklung der Planung aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll. Hinweis der Verwaltung: Die Präsentation ist auf Seite 23 noch um das Wort „Hochbauten“ ergänzt worden. Die textliche Festsetzung Nr. 3 (1) wird somit den so ergänzten Wortlaut erhalten).

 

In der anschließenden Aussprache verdeutlicht sie auf RH Apitschs Nachfrage, die für die Tennet für den Fall einer Erdverkabelung der neuen 380kv-Leitung vorgesehenen Flächen blieben unverändert. Die Erweiterung der als Lagerflächen nutzbaren Flächen beträfe nur die neben der Tennet-Trasse schraffiert dargestellten Flächen. SGL Knorr ergänzt, Lagerflächen stellten eine gewerbliche Nutzung dar, für die sogenannte überbaubare Flächen vorhanden sein müssten, weshalb der Anregung des Landkreises gefolgt werde, dies in der Planzeichnung klarzustellen. Der vorgesehene 25 m breite Grünstreifen am westlichen Rand des Gewerbegebietes werde hierdurch nicht beeinträchtigt.

 

Auf RH Apitzschs weitere Nachfrage führt BMin Lausch aus, die Planung berücksichtige die Option einer Erdverkabelung. Ob im Falle einer Nichtnutzung der Trasse durch Tennet auf dieser Fläche ein Wall möglich sei, müsse dann in Anbetracht des dortigen Moorvorkommens eingehend geprüft werden.

 

RH Brunßen bittet, an der östlichen Seite des Gewerbegebietes von vornherein bereits hochgewachsene Bäume zu pflanzen, ggf. mit Unterbewuchs, um so von Beginn an einen guten Sichtschutz aus Richtung der Wohnbebauung am Fuhrkenschen Grenzweg zu gewährleisten.

 

RH Reil verdeutlicht die Standpunkte seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wonach auch diese der Firma Hilgen die Möglichkeit bieten wolle, sich zu vergrößern und Flächen für ihre betrieblichen Bedarfe zu erhalten. Dies komme insbesondere aufgrund der Verlagerung der verkehrlichen Belastung aus dem Ortskern heraus dem gesamten Ort zugute, zumal sich die künftige Neugestaltung des jetzigen Betriebsstandortes positiv gestalten könne. Aus diesen Gründen habe seine Fraktion die Planung ursprünglich mitgetragen. Die Planung sei letztlich jedoch zu groß geraten und ermögliche nun Gebäude bis zu zehn Metern Höhe und versiegelte Bodenflächen für mehrere Betriebe neben sensiblen Naturflächen und extensiv genutzten Weiden. Die Gemeinde Edewecht werbe damit, zur Parklandschaft Ammerland zu gehören, zerstöre nun jedoch die Anmutung ländlicher Idylle zwischen Kleefeld und Friedrichsfehn. Seine Fraktion habe sich intensiv um Kompromisslösungen bemüht, der Schutzwall und die Senkung der Lärmkontingente könnten als Teilerfolge angesehen werden. Er bedaure aber die Festlegung der abschließenden Planung ohne direkte Beteiligung der Politik. Seitens der Verwaltung sei erklärt worden, die Planung sei juristisch angreifbar, wenn die u. a. von seiner Fraktion gewünschten Nutzungseinschränkungen in die Planung aufgenommen worden wären. Nach alldem könne seine Fraktion die vorgestellte abschließende Planung nur ablehnen.

 

RH Apitzsch stimmt den vorgetragenen Bedenken des RH Reil zu und ergänzt, auch seine UWG-Fraktion lehne den Beschlussvorschlag ab, weil die Ausmaße des Gewerbegebietes weit über das im Entwicklungskonzept vorgesehene ursprüngliche Maß hinausgingen. Ein solcher Eingriff in die freie Landschaft sei im Entwicklungskonzept nicht vorgesehen. Er vermisst zudem den verwaltungsseits vorgeschlagenen städtebaulichen Vertrag mit der Firma Hilgen. Es sei nicht gewährleistet, dass die Firma Hilgen wirklich in das neue Gewerbegebiet umsiedle, wodurch die Gewerbeflächen vollumfänglich anderen Betrieben zur Verfügung stünden, deren Emissionen heute noch nicht abgesehen werden könnten. Insbesondere bedauert er die Ablehnung eines Walles um das gesamte Gewerbegebiet. Seines Erachtens biete ein Wall den besten Schutz gegen Lärmemissionen und könne zudem auch noch bepflanzt werden und das Gewerbegebiet dadurch von Seiten der Wohnbebauung ein deutlich freundlicheres Bild bieten. Vergleichbare Flächen würden seiner Meinung nach regelmäßig eingewallt. Er empfindet die vorgestellten Abwägungen zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange als schwach, zumal die für einen Wall erforderlichen Erdmassen durch notwendige Auskofferungen in dem künftigen Gewerbegebiet hierfür kostenneutral zur Verfügung stünden. Weiter bedauert RH Apitzsch wie RH Reil, dass bspw. die Verarbeitung kalkhaltiger Böden nicht ausgeschlossen wurde. Der Hinweis der Verwaltung, gegen restriktive Festsetzungen im Bebauungsplan könne möglicherweise geklagt werden, stellt für ihn keinen Hinderungsgrund dar. Sollten Betriebe gegen diese Festsetzungen klagen wollen, könne das Gewerbegebiet eben nicht als solches angeboten werden. Er sehe es als unwahrscheinlich an, dass Betriebe klagen und damit ihre eigenen Möglichkeiten beschneiden.

 

FBL Torkel merkt abschließend an, Anspruch der Verwaltung sei nicht, mögliche Klagen abzuwarten, sondern rechtskonform zu arbeiten.

 

Abschließend unterbreitet der Bauausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden