Zunächst erläutert GHS Gerdes-Röben die Berichtsvorlage.

 

Auf GemBM Bischoffs Vorschlag, in den Satzungsentwurf eine Art Vetorecht für Ortsbrandmeister aufzunehmen, um in begründeten Einzelfällen von der Erhebung einer Gebühr absehen zu können, führt BMin Lausch aus, die Aufnahme einer solchen Regelung in eine Satzung sei rechtlich schwierig und müsse ggf. in den politischen Gremien intensiv beraten werden.

 

Sodann wird vom Feuerwehrausschuss der