Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zur Behebung der Unterdeckung im Bereich der Grundversorgung mit Löschwasser in der Gemeinde Edewecht neue Löschwasserentnahmestellen zu planen und zu errichten. Die hierfür benötigten Finanzmittel in Höhe von 30.000,00 € pro Jahr sollen nach Möglichkeit ab dem Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt. 

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage bestätigt GHS Gerdes-Röben auf RH Oetjes Nachfrage, für den Bereich in Süd Edewecht, in dem derzeit teilweise nur in Abständen von rd. 450 m ein Hydrant zur Verfügung stehe, sei eine Nachrüstung möglich und werde angestrebt.  

 

Auf AV Dr. Fittjes Nachfrage führt GHS Gerdes-Röben aus, der OOWV könne nicht an den Kosten beteiligt werden, weil es sich hier um eine rein kommunale Aufgabe handele. Lediglich die Leitungen des OOWV könnten durch die Feuerwehr genutzt werden. BMin Lausch ergänzt, eine finanzielle Beteiligung des OOWV setzte einschlägige vertragliche Regelungen voraus, die im Übrigen sicherlich nicht mit einer einzelnen Kommune, sondern wenn, dann nur generell für die Zusammenarbeit zwischen OOWV und allen beteiligten Kommunen vereinbart würden.

 

Auf AV Dr. Fittjes weitere Nachfrage stellt GHS Gerdes-Röben klar, derzeit könne nicht abgesehen werden, über welchen Zeitraum und in welcher Höhe eine Finanzierung der Unterdeckung in die Haushalte eingeplant werden müsse. Die Ortswehren seien angehalten, weiterhin Mängel in diesem Bereich zu melden. Tendenziell sei aber aufgrund der beabsichtigten Nachrüstungen in der weiteren Zukunft mit einer rückläufigen Unterdeckung der Grundversorgung mit Löschwasser zu rechnen. 

 

Sodann unterbreitet der Feuerwehrausschuss dem VA folgenden