Ein Einwohner bittet um Auskunft, warum bei dem geplanten Vorhaben am Föhrenkamp vier Pkw-Stellplätze für vier Wohneinheiten ausreichten, obwohl grds. 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit vorgesehen seien.

 

Verwaltungsseits wird ausgeführt, neben ausgewiesenen Stellplätzen auf Freiflächen gälten auch Carports als Stellplätze, weshalb die diesbezüglichen Vorgaben dort erfüllt seien. Auf privaten Grundstücken könnten im Übrigen Stellplätze auch direkt hintereinander liegen, weil die Nutzer i. d. R. häusliche Gemeinschaften bildeten und Probleme mit engen Parksituationen deshalb kaum entstünden.