Beschlussvorschlag:

1.      Die Planzeichnung des Flächennutzungsplanes, in der alle durchgeführten Änderungen und Ergänzungen einschließlich der Berichtigungen in den Fällen des § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB dargestellt sind, wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 6 Abs. 6 BauGB den Flächennutzungsplan in der Fassung, den er durch die vom Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossenen 86. Änderung und der mit Beschluss des Rates vom 05.03.2013 über den Bebauungsplan Nr. 176 „Rotdornweg“ erfolgten 88. Berichtigung des Flächennutzungsplanes erreicht hat, neu bekannt zu machen.


Dipl.-Ing. Janssen führt aus, dass nunmehr, wie in der Beschlussvorlage beschrieben, die Inhalte aller bislang beschlossenen und genehmigten Änderungen des Flächennutzungsplanes und der bei Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren erforderlich gewordenen Anpassungen des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung in ein gemeinsames digitales Dokument überführt worden sind. Seit dem Zwischenbericht zur Digitalisierung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung des Bauausschusses am 04.02.2013 wurden insbesondere noch die Darstellungen zu Schutzgebieten und Infrastruktureinrichtungen ergänzt.

 

An einigen Beispielen werden von ihm durch „hineinzoomen“ in das Dokument die Detailgenauigkeit, der Umfang und die Lesbarkeit der Darstellungen demonstriert.

 

Abschließend wird von ihm erläutert, dass die erfolgte Datenzusammenführung nun noch gemeinsam mit der Verwaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft werden muss. Dies wird in den nächsten Wochen erfolgen. Danach könne der digitalisierte Flächennutzungsplan neu bekannt gemacht werden. Auf dieser Planungsgrundlage können dann die Überlegungen zur weiteren Entwicklungsplanung der Gemeinde Edewecht erfolgen.

 

Auf Nachfrage aus der Ausschussmitte wird von der Verwaltung ausgeführt, dass nach erfolgter Endkorrektur und Bekanntmachung des digitalisierten Flächennutzungsplanes dieser allen Ratsmitgliedern als Datei zur Verfügung gestellt wird.

 

Ohne weitere Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden