Beschlussvorschlag:

1.        Den Entwürfen der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 178 in Nord Edewecht II wird einschließlich der Begründungen und den Umweltberichten zugestimmt.

 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.


Nach kurzer Einleitung in die Thematik durch GOAR Kahlen trägt Herr Dipl.-Ing. Mosebach anhand einer Präsentation den Stand der Planung vor. Dabei geht er insbesondere auf die zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen ein. Die sich unter Beachtung dieser Abwägungsvorschläge ergebenden Entwürfe der 89. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 178 werden von ihm vorgestellt. Die Präsentation, in der die Abwägungsvorschläge in gestraffter Form sowie die sich hieraus ergebenden Auslegungsentwürfe zusammengefasst dargestellt sind, ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

In der anschließenden kurzen Aussprache wird insbesondere der Umgang mit der im Nordosten benachbarten Waldfläche thematisiert. RH Erhardt hinterfragt hierzu, ob der Abwägungsvorschlag zum Waldabstand letztlich zur Folge habe, dass hier der Wald vor dem Baugebiet zurückweichen müsse.

 

Von der Verwaltung wird hierzu ergänzend zu den Ausführungen in den Abwägungsvorschlägen herausgestellt, dass mit der Umsetzung des Abwägungsvorschlages nicht die Beseitigung oder Verkleinerung einer Waldfläche verbunden sein wird. Der Waldstatus der Fläche werde durch die Herausnahme einzelner hoher Bäume in einem Abstand von weniger als 25 m zum Baugebiet nicht angetastet, da die Gesamtfläche einschließlich des zu entwickelnden Waldsaumes weiterhin als Wald einzustufen sei. Zur Gewährleistung des Sicherheitsaspektes sei lediglich die Herausnahme von insgesamt 13 hohen Bäumen ausreichend. Ansonsten können die naturschutzrechtlichen Schutzansprüche der Waldfläche auch bei Beibehaltung des Zuschnitts des Plangebiets gewahrt werden. Aus diesem Grunde habe die Verwaltung in den Abwägungsvorschlägen diesem, mit dem Waldeigentümer und der unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Vorgehen den Vorzug vor einer Verkleinerung des Plangebiets gegeben.

 

Auf weitere Nachfrage von RH Erhardt wird von der Verwaltung erläutert, dass die Auswahl der Sträucher für die Herausbildung des Waldsaumes in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen werde.

 

RH Apitzsch sieht sich durch die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zum Waldabstand und dem hierzu vorgelegten Abwägungsvorschlag in seiner Auffassung bestätigt, dass mit der Ausweisung eines Wohnbaugebiets an dieser Stelle ein ökologisch empfindlicher Bereich beeinträchtigt werde. Die UWG lehne daher diese Planung weiterhin ab.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden