Frau Eisch-Ihlefeld bittet um Erläuterung, was unter dem zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages genannten „weiteren Verfahren“ zu verstehen ist.

 

BMin Lausch führt aus, grds. sei jede Kommune befugt, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft selbständig zu entscheiden. Da der Grenzänderungsvertrag jedoch zwei Kommunen betreffe, sei dieser Vorgang von der Kommunalaufsicht zu prüfen. Dies sei das „weitere Verfahren“.

 

Weiterhin bittet Frau Eisch-Ihlefeld um Bestätigung, dass für die AnliegerInnen des Portsloger Dammes durch einen Straßenausbau keine negativen Folgen entstehen.

 

Hierzu erläutert BMin Lausch, korrekt sei die Aussage, den AnliegerInnen entstünden durch den Grenzänderungsvertrag keine Nachteile, die nicht schon vorher dagewesen wären, wenn es denn welche gäbe. Die Situation für die AnliegerInnen sei jetzt nicht anders als vor dem Beschluss.

 

Frau Eisch-Ihlefeld bittet abschließend darum, ihre Fragen zu diesem Thema im Protokoll zur Sitzung mit Namensnennung aufzunehmen.

 

BMin Lausch stellt klar, dies könne im nichtöffentlichen Protokoll für Verwaltung und Ratsmitglieder geschehen. Im öffentlichen Protokoll, das über das Internet frei abrufbar sei, sei dies aus Datenschutzgründen leider nicht möglich.