Einwohnerin Eisch-Ihlefeld empfindet die Art des Vorgehens von Rat und Verwaltung in dieser Angelegenheit als verstörend und bittet um Erläuterung, wie der seit den 70er Jahren bestehende Vertrag gelebt wurde und ob sich durch den Abschluss des Grenzänderungsvertrages die Straßenbaulast ändert.

 

FBL Torkel führt hierzu aus, die Straßenbaulast und damit die Unterhaltungspflicht für den Portsloger Damm läge seit rd. 50 Jahren bei der Gemeinde Bad Zwischenahn. Die Straße sei durch die Gemeinde Bad Zwischenahn dem öffentlichen Verkehr gewidmet worden, was ggf. abweichende Eigentumsverhältnisse ohnehin überlagern würde. Im vorliegenden Fall seien die Eigentumsverhältnisse jedoch klar geregelt und sollten durch den Grenzänderungsvertrag nun nur noch deklaratorisch an die ohnehin bestehenden tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Eine Widmung sei im Übrigen ein hoheitlicher Akt, die Eigentumsübertragung sei hingegen ein Vorgang des Privatrechts.

 

Auf eine weitere Frage Frau Eisch-Ihlefelds nach der genauen Lage und dem exakten Zuschnitt des zu übertragenen Areals führt FBL Torkel aus, diese hätten bei der Einsichtnahme im Rahmen der Bürgerbeteiligung aus den Unterlagen ersehen werden können. Details zum Vorgang würden aber selbstverständlich gerne noch einmal in der Verwaltung erläutert. Die Gesamtgröße des speziellen Flurstücks 145/1 der Flur 21 betrage 12.958 qm.

 

BMin Lausch weist ausdrücklich darauf hin, das Straßenareal befinde sich bereits im Eigentum der Gemeinde Bad Zwischenahn. Bei dem nun noch zu beordnenden Areal handele es sich lediglich um die Berme und einen Graben. Beide seien auch in der Vergangenheit bereits von der Gemeinde Bad Zwischenahn gepflegt und unterhalten worden.

 

Auf Frau Eisch-Ihlefelds Frage, warum es zu dieser Thematik keine Einwohnerbeteiligung gegeben habe, führt BMin Lausch aus, es handele sich hierbei nur um einen rein rechtlichen Vorgang ohne tatsächliche Auswirkungen auf die EinwohnerInnen Edewechts. Bezüglich der Befürchtungen der AnwohnerInnen bzgl. künftiger Straßenbaumaßnahmen am Portsloger Damm durch die Gemeinde Bad Zwischenahn verweist sie für diesen Fall auf die dann bestehende Pflicht zur Bürgerbeteiligung, in deren Rahmen Anregungen und Bedenken mitgeteilt werden könnten, die sodann von der Gemeinde Bad Zwischenahn zu prüfen seien.