Beschluss:

1.         Dem zur der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 05.03.2019 vorgelegten Einwurf eines Grenzänderungsvertrages mit der Gemeinde Bad Zwischenahn wird zugestimmt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bad Zwischenahn und der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Im Rahmen der Erläuterung der Beschlussvorlage stellt FBL Pannemann ausdrücklich klar, durch den Grenzänderungsvertrag würden nur die eigentumsrechtlichen Belange formal beordnet. Aufgrund der bereits lange bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen und Widmungen ergäben sich hieraus keinerlei Veränderungen für die Gemeinden oder deren EinwohnerInnen gegenüber dem jetzigen Stand.

 

Auf RH Reils Nachfrage betont FBL Pannemann noch einmal, die Einflussmöglichkeiten der Gemeinde Edewecht auf Straßenbaumaßnahmen auf den zu übertragenden Arealen durch die Gemeinde Bad Zwischenahn würden sich durch den Grenzänderungsvertrag nicht verändern.

 

Namens seiner CDU-Fraktion drückt RH Frahmann sein Bedauern aus, die Informationsbedürfnisse der betroffenen AnwohnerInnen so verkannt zu haben. Dies liege sicherlich daran, dass für die Verwaltung und seine Fraktion die Thematik als völlig unproblematisch eingestuft worden sei. Auf RH Frahmanns Nachfragen führt FBL Pannemann aus, es sei durchaus üblich, nach Grundstücksübertragungen noch einmal die Grenzpunkte genau vermessen und feststellen zu lassen. Eine Beitragspflicht Edewechter BürgerInnen zu möglichen Straßenbaumaßnahmen sei nicht zu erwarten, da auch die Gemeinde Bad Zwischenahn keine Straßenausbaubeitragssatzung habe.

 

RH Kaptein würde die Sachlage gerne noch einmal überdenken und beantragt, die Beschlussfassung bis zur nächsten Ratssitzung zurückzustellen Hierin unterstützt ihn RH Apitzsch.

 

Für die SPD-Fraktion weist RF Taeger noch einmal darauf hin, es müsse zwischen dem Grenzänderungsvertrag und möglichen Straßenbaumaßnahmen unterschieden werden. Beim Grenzänderungsvertrag gehe es lediglich um die Klärung der Eigentumsverhältnisse. Der Portsloger Damm sei im Übrigen in einem äußerst schlechten Zustand, der dringend Sanierungsmaßnahmen erfordere. Für ihre Fraktion könne sie zusagen, die Interessen der Edewechter AnwohnerInnen gegenüber den Bad Zwischenahner Ratskollegen deutlich zu vertreten.

 

An dieser Stelle bittet RH Brunßen um eine kurze Sitzungsunterbrechung für eine Fraktionsbesprechung.

 

Die Sitzung wird von 19.45 Uhr bis 19.50 Uhr unterbrochen.

 

Im Anschluss an die Unterbrechung trägt RH Brunßen vor, eine Vertagung der Beschlussfassung würde mutmaßlich Hoffnungen wecken, die Beschlussfassung könne noch verändert werden. Dies sei jedoch ausdrücklich nicht der Fall, es gäbe keine Alternative. Er plädiere daher für die heutige Beschlussfassung.

 

Sodann lässt stv. RV Krüger über den Antrag der FDP-Fraktion, die Beschlussfassung bis zur nächsten Ratssitzung zu vertagen, abstimmen. Der Antrag verfällt bei 6 Ja und 26 Nein-Stimmen der Ablehnung.

 

Letztlich fasst der Rat folgenden