Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen für die Erschließung des B-Plangebietes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ mit einem Ablösebetrag in Höhe von 123.400,00 € zu schließen. Die Aufwendungen werden gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig bereitgestellt.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Torkel fasst der Rat folgenden