Beschluss:

1.      Die in der Anlage Nr. 3 zu dieser Beschlussvorlage unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von insgesamt 78.938,59 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die unter Punkt C. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von insgesamt 59.597,60 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.

 

2.      Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 22.10.2018.

 

3.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen Haushalts in Höhe von 1.585.840,53 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

4.      Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen Haushalts in Höhe von 326.201,22 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.

 

5.      Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.

 


(An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nimmt BMin Lausch aufgrund des Mitwirkungsverbots gem. § 41 NKomVG nicht teil.)

 

Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden