Sitzung: 02.07.2019 Rat
Vorlage: 2019/FB I/3046
Beschluss:
1. Die in der Anlage Nr. 3 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von insgesamt
78.938,59 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die
unter Punkt C. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von insgesamt 59.597,60 € werden
gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 22.10.2018.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 1.585.840,53 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen
Haushalts in Höhe von 326.201,22 € der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung
für das Haushaltsjahr 2014.
(An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nimmt BMin Lausch
aufgrund des Mitwirkungsverbots gem. § 41 NKomVG nicht teil.)
Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden