Sitzung: 02.07.2019 Rat
Vorlage: 2019/FB I/3045
Beschluss:
1. Die in Anlage 10 des
Anhanges zum Jahresabschluss 2013 aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 49.215,78 € werden gem. §
117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2013 in der Fassung vom 15.06.2018.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 1.610.177,29 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen
Haushalts in Höhe von 148.442,10 € der Rücklage aus Überschüssen des
außerordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung
für das Haushaltsjahr 2013.
(An der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nimmt BMin Lausch
aufgrund des Mitwirkungsverbots gem. § 41 NKomVG nicht teil.)
Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden