Beschluss:

Der Vertreter der Gemeinde Edewecht in der Gesellschafterversammlung der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH wird angewiesen wie folgt zu beschließen:

 

„1. Der Umwandlung der „Anderen Gewinnrücklage“ i. H. v. 4.603.500,00 € in „Gezeichnetes Kapital“ unter Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse wird zugestimmt.

2. Der Erhöhung der „Gesellschaftsvertraglichen Rücklage“ um 2.257.500 € durch Umbuchung aus der Position „Andere Gewinnrücklage“ wird zugestimmt.“

 


Nach kurzer Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Pannemann fasst der Rat ohne Aussprache folgenden