Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2020 - 2022 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage führt FBL Pannemann auf Nachfragen Grundmandatar Kortes weiter aus, die Erstattung des Landkreises erfolgt nach den Kriterien der Kreisumlagezahlungen und die Sanierung des Regenwasserkanals am Roggenkamp könne durch kleinere kostengünstige Übergangsmaßnahmen durchaus noch einige Zeit verschoben werden.

 

Namens der SPD-Fraktion bittet RF Taeger, im Falle möglicher Förderungen für den Sportstättenbau die entsprechenden Maßnahmen entgegen der vorgelegten Planung doch in 2019 umzusetzen. Die Rückstellung der Spielplatzsanierungen bedauert sie insbesondere deshalb, weil erst jüngst ein Konzept für diese Thematik erarbeitet worden und die Bevölkerung verständlicherweise unglücklich mit der schon länger andauernden mangelnden Ausstattung der Spielplätze sei. Sie bittet darum, im Falle eines positiven Jahresabschlusses 2019 vorrangig diese Maßnahmen zu berücksichtigen. Den Vorschlag, Teile der Altimmobilien des Alten- und Pflegeheimes zu veräußern, begrüßt sie aufgrund des bei einer Ortsbegehung gewonnen Eindrucks; diesbezüglich sei mit geringem finanziellen Aufwand sicherlich keine langfristige Investition umzusetzen. Bzgl. der Verschiebung der Einrichtung einer Bring- und Holzone bei der Schule in Friedrichsfehn bittet sie dringend, den betroffenen Anwohnern alternativ Hilfestellungen zur Eindämmung der Verkehrsbelastung zu gewähren.

 

In den Aufstellungen zum mittelfristigen Finanzplanungszeitraum vermisst RF Taeger die ursprünglich vorgesehenen Mittel für verkehrsberuhigende Maßnahmen und für darstellende Medien in Schulen sowie konkrete Maßnahmen bzgl. des Quartiers Stadion, wofür im Haushalt 2019 Planungskosten ausgewiesen seien. Des Weiteren bittet sie um eine Einschätzung, ob die für 2020/2021 geplante Sanierung der Oldenburger Straße aus heutiger Sicht umsetzbar erscheine.

 

BMin Lausch führt aus, für zwei Sportstättensanierungen seien Förderungen beantragt worden, leider seien diese Anträge nicht berücksichtigt worden. Es würden jedoch auch weiterhin Förderanträge gestellt. FBL Torkel erläutert, zurückgestellte Maßnahmen würden sobald als möglich, ggf. in Teilschritten, umgesetzt. Bzgl. der Sanierung der Oldenburger Straße gäbe es noch keine konkreten Mitteilungen, lediglich Orientierungsgespräche zur gemeinsamen Ausschreibung hätten zwischenzeitlich stattgefunden.

 

Namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfindet RH Heiderich-Willmer die kürzliche Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung als bedauerlich. Die dadurch entfallenden Einnahmen fielen nun deutlich ins Gewicht. Er bedauert insbesondere die Rückstellung energetischer Maßnahmen, was jeder vernünftigen Klimapolitik widerspreche. Als Fehlkonzeption erscheine ihm, dass ein Nachtragshaushalt aufgrund des Baus notwendiger Kinderbetreuungsplätze verabschiedet werden müsse und als wesentlicher Einnahmeposten der Verkauf von Bauplätzen angeführt werde, der wiederum neue Bedarfe auslöse. Er bittet dringend, hinsichtlich der Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen in ausreichender Zahl, der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude und insbesondere des Flächenverbrauchs durch Wohnbebauung gemeinsam und ohne  Zeitdruck zukunfts- und tragfähige Konzepte für die Gemeinde Edewecht zu erarbeiten. 

 

Namens der CDU-Fraktion bedauert auch RH Bischoff die notwendigen Einschränkungen des vorgestellten Nachtragshaushalts und verbindet damit die Hoffnung, dass diese Maßnahmen sobald wie möglich nachgeholt werden können. Positiv bewertet er jedoch, dass weder langfristige Kreditaufnahmen noch Steuererhöhungen vonnöten seien, um die finanziellen Hürden zu nehmen.

 

Auf RF Hinrichs´ Nachfrage stellt FBL Pannemann klar, der Verkauf von Teilen der Altimmobilie des Alten- und Pflegeheims sei fester Bestandteil der Finanzplanung. Hiervon abgesehen werden könne nur dann, wenn sich wesentliche Parameter der heute gültigen Planungsgrundlagen zur Haushaltsentwicklung positiv veränderten. Der Park des Altenheimes sei von Verkaufsabsichten ausdrücklich ausgenommen.

 

Auf RH Kuhlmanns diesbezüglichen Vorschlag führt FBL Pannemann aus, die jetzige Aufstellung einer Prioritätenliste zur Umsetzung der im Zuge des Nachtragshaushaltes zurückgestellten Maßnahmen im Falle eines positiven Jahresabschlusses 2019 erscheine nicht zielführend. Über eine Priorisierung zurückgestellter Maßnahmen könne konkreter im Rahmen der Dezember-Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses beraten werden. Er weise aber noch einmal ausdrücklich darauf hin, im Gegensatz zu den vergangenen Jahren sei aufgrund deutlich abweichender Parameter für 2019 nicht mit unvorhergesehenen bzw. höher als geplant ausfallenden Einnahmen zu rechnen.

 

FBL Sander merkt an, die Gemeinde Edewecht könne stolz auf ihren Status als Zuzugsgemeinde sein. Aus eigener Erfahrung kenne er andere Beispiele, in denen Kommunen aufgrund der überproportionalen Abwanderung jüngerer Menschen große Probleme bekämen. Er stellt noch einmal klar, die Ausweisung von Wohnbauflächen sei kein Hauptgrund für den steigenden Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Wesentliches Kriterium dafür sei zum einen das veränderte Anwahlverhalten der Eltern, die aufgrund verstärkter und früher einsetzender Berufstätigkeit nach der Geburt ihrer Kinder vermehrt Vormittags- und Ganztagsbetreuungsplätze wünschten und zum anderen aufgrund des verstärkten und weiter wachsenden Wunsches, Kinder ab dem ersten Lebensjahr in Krippen betreuen zu lassen. Hier spiele auch die Beitragsbefreiung für die Kindergartenbetreuung eine Rolle.

 

Letztlich unterbreitet der Wirtschafts- und Haushaltsausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden