Aufgrund
der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden
Fassung soll eine 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt
sowie der Bebauungsplan Nr. 155 „Museum Portsloge“ aufgrund eingetretener Funktionslosigkeit
förmlich aufgehoben werden.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten
sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1
BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im
Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung aufzufordern.
Nach Erläuterung der
Beschlussvorlage durch Vfw. Behrens unterbreitet der Bauausschuss dem
Verwaltungsausschuss ohne weitere Aussprache folgenden