Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll eine 20. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt sowie der Bebauungsplan Nr. 155 „Museum Portsloge“ aufgrund eingetretener Funktionslosigkeit förmlich aufgehoben werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch Vfw. Behrens unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss ohne weitere Aussprache folgenden