Beschlussvorschlag:

  1. Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für den sich aus der  Nr. 6 zum Protokoll über die Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2019 ergebenden Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13 a, 13 b BauGB der Bebauungsplan Nr. 197 in Portsloge mit verdichteter Bauweise und Mehrparteienhäusern aufgestellt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage eines entsprechenden Entwurfes einschließlich örtlicher Bauvorschriften zur Gewährleistung der gestalterischen Einbindung der zukünftigen Bebauung in das Ortsbild, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

 


Zu diesem TOP wurde eine Tischvorlage verteilt (Anlage 6 zu diesem Protokoll).

Zunächst erläutert SGL Knorr die Beschlussvorlage und verdeutlicht, es handele sich heute um einen Planungsvorschlag, der noch Präzisierungen zulasse.

 

Namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt RH Erhardt die Ausweisung dieser Fläche als Baugebiet ab. Neben der weiteren Versiegelung von Grünflächen störe ihn die Ausweisung von Baugrundstücken für Einfamilienhäuser, weil dies den Aussagen des Demografiegutachtens und der Vorstellung des Wohnraumkonzeptes widerspreche. Einfamilienhäuser seien ausreichend vorhanden, es fehlten jedoch bezahlbare kleinere Wohneinheiten. Er plädiere dafür, zunächst einige Jahre mit der Vermarktung dieser Fläche zu warten und zunächst die Entwicklung der benötigten Betreuungsplätze für Kinder und die Erarbeitung der Ortsgestaltungssatzungen abzuwarten.

 

RH Bekaan deutet die vorgelegte Skizze als Entwurf und vermutet, durch eine solche Planung würde eine möglicherweise weitere Entwicklung der südlich gelegenen Flächen verhindert. Seines Erachtens solle auch über eine Überplanung der westlich belegenen Fläche nachgedacht werden. Für seine SPD-Fraktion beantragt er, in diesem Baugebiet, das sich gut in die bereits vorhandene Bebauung einfüge, vorrangig Mehrparteienhäuser und sozialen Wohnungsbau vorzusehen.

 

RH Eiskamp befürchtet, durch die Ausweisung dieses Baugebietes gerate die Infrastruktur bzgl. Kinderbetreuungsplätzen vor Ort ins Ungleichgewicht und zeigt sich irritiert, dass weitergehende Planungen dem VA und nicht dem zuständigen Bauausschuss übertragen würden. Auch er spricht sich dafür aus, mit der Ausweisung dieser Flächen so lange zu warten, bis die Ortsgestaltungssatzungen in Kraft seien. Im Übrigen sehe er keine verbesserte Planbarkeit notwendiger Kinderbetreuungsplätze durch einen aufgrund der Ausweisung dieses Baugebietes geregelten Zuzug, weil in der Gemeinde Edewecht vorwiegend Einheimischen der Bau von Eigenheimen ermöglicht werden solle, was zur Folge habe, dass der dann freiwerdende Wohnraum im Gemeindegebiet wiederum ungeregelter Zuzug auslöse.

 

RH Bekaan bittet um Prüfung, ob der vorgesehene Wendehammer mit elf Metern Radius für die Befahrung durch Müllfahrzeuge ausreiche und merkt an, seiner Ansicht nach passe der bereits genehmigte Neubau in diesem Areal aufgrund seiner Bauweise nicht ins Ortsbild. Hierzu führt SGL Knorr aus, dieser Bau sei im Zuge einer Einzelfallprüfung ohne Bebauungsplan genehmigt worden, weshalb der Gemeinde kaum Einwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung gestanden hätten. Die Problematik des Wendehammers in Bezug auf die Nutzung durch Müllfahrzeuge sei im Übrigen bedacht worden.

 

Letztlich stellt der Bauausschuss einmütig klar, eine Beplanung dieses Gebietes müsse vorrangig bezahlbarem Wohnraum durch bspw. Mehrparteienhäuser oder sozialem Wohnungsbau dienen. Die Beratungen hierüber seien mit ausreichend Zeit für die Entscheidungsfindung im Bauausschuss zu führen.

 

FBL Torkel verdeutlicht noch einmal, heute solle zunächst die generelle Möglichkeit zur Bebauung des Areals beschlossen werden. Wie und was dort gebaut werden dürfe, könne der Ausschuss konkretisieren und der Verwaltung als Arbeitsauftrag erteilen.

 

BMin Lausch weist ausdrücklich darauf hin, bedingt durch die enge Finanzsituation der Gemeinde Edewecht aufgrund der notwendigen Baumaßnahmen bzgl. der notwendigen Kinderbetreuungs- und Schulplätze sei die zeitnahe Ausweisung dieses Baugebietes ein maßgeblicher Finanzierungsbaustein. Sollte die Ausweisung und damit diese Einnnahmegenerierung zurückgestellt werden, müsse im morgen tagenden Wirtschafts- und Haushaltsausschuss über alternative Einnahmen bzw. weitergehende Ausgabenkürzungen nachgedacht werden. Sie schlage daher vor, den Beschlussvorschlag um einen Passus zur verdichteten Bebauung zu ergänzen.

 

BMin Lausch weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass ein geregelter Zuzug der Gemeinde eine deutlich bessere Chance böte, auf künftige Bedarfe zur Kinderbetreuung zu reagieren, als ungeregelter Zuzug.

 

Stv. Grundmandatar Korte sieht eine Ausweisung der südlich gelegenen Fläche als Baugebiet aufgrund der Nähe zum Wald kritisch, eine Aufnahme der westlich gelegenen Fläche in eine Bauplanung sehe aber auch er positiv.

 

Auf RH Kuhlmanns und RH Eiskamps Befürchtungen, durch die Ausweisung dieses Baugebietes würden die Kapazitäten des Kindergartens Portsloge zeitnah nicht mehr ausreichen führt FBL Torkel aus, erfahrungsgemäß bestünde die Einwohnerschaft generell zu etwa zwei bis drei Prozent aus Kindern der Altersklasse 0 - 3 Jahre. Auch wenn aufgrund der Vergabekriterien in solchen Fällen mehr kleine Kinder zuzögen, sei eine überdurchschnittliche Steigerung des Kinderbetreuungsbedarfes für Portsloge durch die Ausweisung dieses Baugebietes nicht zu erwarten. BMin Lausch weist auch hier noch einmal darauf hin, dass im Demografiegutachten die Ausweisung u. a. dieses Baugebietes bereits eingeplant sei. Die derzeitigen Defizite an Kinderbetreuungsplätzen beruhten auf Fehlern der Vergangenheit.

 

RH Frahmann wünscht, künftig Verwaltungsvorschlägen für die Ausweisung von Wohnbauflächen eine Darstellung über die Auswirkungen auf die Betreuungsplätze für Kinder beizufügen. Auf seine Nachfrage zu Möglichkeiten zur Vermeidung von Plastikzäunen führt FBL Torkel aus, grds. sei dies über örtliche Gestaltungsvorschriften zu regeln. Sollte der politische Wille bestehen, hierzu Regelungen für das vorgestellte Baugebiet bereits im Bebauungsplan zu treffen, könne dieser Wille jederzeit kundgetan werden.

 

Sodann stellt RH Kuhlmann namens seiner CDU-Fraktion den Antrag, die Beschlussfassung auf die nächste Bauausschusssitzung zu vertagen und bis dahin einen Beschlussvorschlag unter Einbeziehung der heute vorgetragenen Bedenken und Hinweise auszuarbeiten.

 

AV Exner lässt sodann über den Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung bis zur vollständigen Erarbeitung der Planung bzgl. Grundstücksgrößen und Mehrparteienhäuser abstimmen. Dieser Antrag verfällt bei 4 Ja-, 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung der Ablehnung.

 

Letztlich stellt AV Exner die vorgeschlagene Beschlussfassung mit der in der Diskussion einhellig erarbeiteten Ergänzung, den Beschlussvorschlag um einen Passus zur verdichteten Bebauung und zu Gestaltungsregeln zu ergänzen, zur Abstimmung.

 

Letztlich unterbreitet der  Bauausschuss dem VA folgenden geänderten