Sitzung: 17.06.2019 Bauausschuss
Vorlage: 2019/FB III/3051
Beschlussvorschlag:
- Die
von der Verwaltung durchgeführten eingeschränkten Beteiligungen gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 4 BauGB werden
a) hinsichtlich
der in der Beschlussvorlage zu TOP 11 der Sitzung des Bauausschusses am
17.06.2019 zitierten textlichen Festsetzung („Zwischen der
Straßenbegrenzungslinie und der straßenseitigen Baugrenze sind Garagen und
überdachte Stellplätze nach § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
Nebenanlagen nach § 14 BauNVO nicht zulässig“) sowie
b) hinsichtlich
der ebenda zitierten örtlichen Bauvorschrift gem. § 84 Abs. 3 Nr. 6 NBauO („Die
nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch mit einer vollflächigen
Bepflanzung anzulegen und zu unterhalten. Die Anlage und flächige Abdeckung von
gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen wie Grauwacke, Kies,
Wasserbausteinen o.ä. ist unzulässig. Dies gilt nicht für Wege und Zufahrten.
Die überbaubaren Flächen sind soweit diese nicht bebaut werden ebenfalls
gärtnerisch anzulegen“)
genehmigt.
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 103 in der Zeit vom 15.04.2019 bis 14.05.2019 eingegangenen
Stellungnahmen sowie der eingeschränkten Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird im Sinne des in der Sitzung des Bauausschusses am 17. Juni
2019 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird
beauftrag, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103, der aufgrund des
BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach §
13a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit
Begründung beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 103 ist
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.
Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch Vfw. Behrens unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss ohne Aussprache folgenden