Sitzung: 17.06.2019 Bauausschuss
Vorlage: 2019/FB III/3051
Beschlussvorschlag:
a) hinsichtlich
der in der Beschlussvorlage zu TOP 11 der Sitzung des Bauausschusses am
17.06.2019 zitierten textlichen Festsetzung („Zwischen der
Straßenbegrenzungslinie und der straßenseitigen Baugrenze sind Garagen und
überdachte Stellplätze nach § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
Nebenanlagen nach § 14 BauNVO nicht zulässig“) sowie
b) hinsichtlich
der ebenda zitierten örtlichen Bauvorschrift gem. § 84 Abs. 3 Nr. 6 NBauO („Die
nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch mit einer vollflächigen
Bepflanzung anzulegen und zu unterhalten. Die Anlage und flächige Abdeckung von
gärtnerisch anzulegenden Flächen mit Mineralstoffen wie Grauwacke, Kies,
Wasserbausteinen o.ä. ist unzulässig. Dies gilt nicht für Wege und Zufahrten.
Die überbaubaren Flächen sind soweit diese nicht bebaut werden ebenfalls
gärtnerisch anzulegen“)
genehmigt.
Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch Vfw. Behrens unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss ohne Aussprache folgenden