Beschluss:

1.     Die Gemeinde Edewecht errichtet auf der bisher als Stellplatz genutzten Fläche westlich der kommunalen Kindertagesstätte Lüttefehn in Friedrichsfehn, Am Ortsrand, einen Neubau für eine fünfgruppige Kindertagessstätte. Der Neubau soll nach dem Vorbild der kommunalen Kindertagesstätte in Varel-Büppel im Hinblick auf die Größe, Raumaufteilung, Gestaltung und Ausstattung ausgeführt werden.

2.     Unabhängig von der Baumaßnahme wird die Trägerschaft der künftigen Kita in einem Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben.

3.     Für den sich aus der Anlage Nr. 3 der Beschlussvorlagen-Nr. 2019/FB III/3047 der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses mit dem Kinder- Jugend- und Sozialausschuss am 04.06.2019 ergebenden Bereich soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB eine 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in Friedrichsfehn durchgeführt werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage eines entsprechenden Planentwurfs die öffentliche Auslegung zu Plan und Begründung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Belange durch die Planung berührt werden, zu verbinden.

4.     Die Verwaltung wird beauftragt, ein Auswahlverfahren für die Trägerschaft der in Friedrichsfehn neu zu errichtenden Kindertagesstätte durchzuführen und die notwendigen Schritte hierfür zu veranlassen.

Die Einzelheiten (insbesondere Kriterien bei der Trägerauswahl, die allgemeinen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Betriebs der Kindertagesstätte, Personaleinsatz, Personalgewinnung und Fortbildung durch den Träger) sind mit dem Arbeitskreis „Kindertagesstätten“ zu erarbeiten und sodann den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Nach eingehender Erläuterung der Beschlussvorlage durch FBL Sander weist FBL Torkel im Zuge seiner Ausführungen zum Bau und Standort der neuen Einrichtung insbesondere auf die Planungsregelungen bzgl. der Hochspannungsleitung hin. Diese könnten in jedem Fall eingehalten werden. Die Leitung werde im Übrigen im Zuge der Leitungsverlegung der TenneT mittelfristig zurückgebaut. Er führt weiter aus, der Standort neben der Krippe Lüttefehn stelle sich positiv dar, weil sich das betreffende Grundstück bereits im Eigentum der Gemeinde befinde und die verkehrliche Anbindung ohne Probleme gewährleitstet werden könne.

 

Sodann stellt Architekt Voss anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) die Planung der Stadt Varel für eine Kindertagesstätte vor. Er weist dabei insbesondere auf die hohe Funktionalität für die Betreuung der Krippen- und Kindergartenkinder, die flexiblen Änderungsmöglichkeiten bei verändertem Betreuungsbedarf und die relativ problemlose Umnutzungsmöglichkeit bei sinkenden Kinderzahlen in bspw. betreutes Wohnen oder Pflege ohne Eingriffe in die Außenhaut des Gebäudes hin. Lediglich die sanitären Anlagen müssten an die neuen Erfordernisse angepasst werden. Das Gebäude sei für großen Lichteinfall und in den Gruppenräumen mit hohen Decken konzipiert, um einerseits den Kindern auf zwei Ebenen Spielräume zu schaffen und gleichzeitig dem Fachpersonal gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen und andererseits eine gute Querlüftung für die warme Jahreszeit zu gewährleisten. Fluchtwege seien aus allen Gruppenräumen in kurzer Distanz gegeben. Jeder Gruppenraum verfüge über eine eigene Küchenzeile und eine eigene Terrasse. Flurflächen seien zugunsten offener Spielbereiche minimiert worden. Hierdurch sei auch ein besserer Überblick des Fachpersonals über die Kinder ermöglicht worden.

 

FBL Torkel führt weiter aus, die für den Neubau angesetzten Kosten in Höhe von rd. 2,8 Mio € beinhalteten bereits Steuern, Nebenkosten, Planungskosten, Außenanlagen und Ausstattung wie Küchen und Spielgeräte. Zudem sei eine Reserve in Höhe von etwa 200.000 € eingeplant, um Kostensteigerungen im Vergleich zu den zugrunde gelegten Kosten der bereits gebauten und derzeit entstehenden Einrichtung in Varel nicht außer Acht zu lassen. Derzeit sei mit Fördermitteln von rd. 920.000 € zu rechnen. Die Maßnahme müsse mit rd. 700.000 € im laufenden Haushalt und rd. 2,1 Mio € in 2010 finanziert werden. Hierüber sei im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss am 18.06.2019 zu beraten.

 

Auf RH Bekaans Nachfrage stellt FBL Torkel klar, auch nach dem Anbau eines weiteren Gruppenraumes an die Kindertagesstätte Lüttefehn könne der gesetzlich mit mindestens sechs Metern vorgeschriebene Abstand zwischen den Gebäuden eingehalten werden.

 

RH Brunßen begrüßt namens seiner CDU-Fraktion die vorgelegten Planungsüberlegungen. Hierdurch sei die zügige Befriedigung eines großen Bedarfs an Betreuungsplätzen möglich. Sorge bereite ihm aufgrund der bisherigen Erfahrungen jedoch die personelle Ausstattung.

 

BMin Lausch erläutert, seitens der Landesregierung sei die Anzahl der Ausbildungsplätze erhöht worden, positive Effekte seien aber sicherlich noch nicht im nächsten Jahr zu erwarten. Sie hoffe auf Synergieeffekte und vom Land in Aussicht gestellte flexiblere Rahmenbedingungen für die Akquirierung neuen Personals.

 

Für die SPD-Fraktion spricht sich RF Hinrichs für die Umsetzung der gelungenen Planung aus.

 

RH Erhardt begrüßt das vorgestellte Konzept und bittet um Auskunft, ob durch die Ausweisung von Bauplätzen eine gewisse Finanzierung der hohen Kosten erreicht werden könne.

 

BMin Lausch stellt noch einmal heraus, die Finanzierung sei Thema der nächsten Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses. Dort sei insbesondere Kreativität bei der Einnahmegenerierung für den gemeindlichen Haushalt gefragt.

 

Für den Gemeindeelternrat begrüßt auch Frau Joost das vorgestellte Konzept. Ihr erscheine die Anzahl der Kindergartenplätze jedoch auch nach Fertigstellung der neuen Einrichtung als zu niedrig, zumal in dem Zuge die Auflösung der Außengruppe des Kindergartens Sonnenhügel geplant sei und schon jetzt Eltern keine Platzzusagen für das kommende Kindergartenjahr bekommen hätten.

 

SGL Schöbel stellt klar, alle Eltern über dreijähriger Kinder seien über die Platzvergabe für das kommende Kindergartenjahr informiert worden. Leider könne nicht immer der Wunschplatz angeboten werden, weil bestimmte Kriterien für die Zusage eines Vormittags- oder Ganztagsplatzes erfüllt sein müssten.

 

RH Krüger merkt an, bei der Begehung des Vareler Kindergartens sei berichtet worden, im dortigen Raum sei die Bewerberlage noch gut. Er schlage daher vor, künftige Stellenausschreibung auf dieses Gebiet auszuweiten.

 

Stv. Grundmandatar Korte erklärt namens seiner UWG-Fraktion die Unterstützung des Beschlussvorschlages.

 

RF Taeger unterstützt namens ihrer SPD-Fraktion ebenfalls den Beschlussvorschlag, hinterfragt allerdings die Änderung der Gruppenstruktur in nun drei Krippen- und zwei Kindergartengruppen. Solle in diesem Fall die Außengruppe des Kindergartens Sonnenhügel länger geführt werden, präferiere sie eine Planung mit drei Kindergarten- und zwei Krippengruppen unter Verzicht auf eine erhöhte Förderung. Darüber hinaus plädiere sie für Verständnis in der Bevölkerung und insbesondere bei den Eltern, dass die Bereitstellung von Betreuungsplätzen einen überaus hohen finanziellen Aufwand bedeute, der zudem langfristige Folgekosten nach sich ziehe. Die Probleme der Eltern seien dabei jedoch jedem Ratsmitglied deutlich bewusst, weswegen nun Wege gesucht würden, die Finanzierung sicherzustellen um den Ansprüchen Genüge tun zu können.

 

Hierzu führt FBL Sander aus, die Auflösung der Außengruppe sei derzeit geplant, sollte jedoch der Bedarf an Betreuungsplätzen nicht ausreichen, könne über eine Weiterführung der Gruppe nachgedacht werden.

 

RH Krallmann begrüßt das vorliegende Konzept dem Grunde nach, vermisst aber ein passendes Verkehrskonzept. Seiner Ansicht nach würden sowohl der Elternverkehr als auch die Belange der Beschäftigten durch das angrenzende Gewerbegebiet und die Spielscheune nicht ausreichend berücksichtigt.

 

BMin Lausch führt aus, die verkehrliche Situation sei deutlich anders zu bewerten als bspw. bei der GS/OBS Friedrichsfehn. Bei der Kindertagesstätte sei ausreichend Parkraum über das geforderte Maß vorhanden, die Straßen seien breit genug ausgebaut und der Spielscheunenverkehr trete zu anderen Zeiten auf als der Kindertagesstättenverkehr.

 

Letztlich fassen der Kinder-, Jugend- und Sozialausschuss und der Bauausschuss in getrennten Abstimmungen folgenden