RH Erhardt verweist auf die vor der Sitzung an die Verwaltung gerichtete Anfrage zum in der Gemeinde anfallenden Grünschnitt. Die Anfrage ist als Anlage Nr. 2 dem Protokoll beigefügt.

 

Zur Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

  1. Vorangestellt wird, dass Grünabfälle auf dem Bauhof in der Regel bei der Pflege der eigenen Grünanlagen anfallen, so z. B. bei der Pflege der Beete in den verschiedensten Bereichen, bei der Unterhaltung von Kinderspielplätzen und anderen gemeindeeigenen Grundstücken, bei der Unterhaltung von  Straßenbermen sowie vor allem in den Herbst- und Wintermonaten beim Einsammeln von Laub. Diese Grünabfälle werden in Haufen auf dem Bauhofgelände an der Industriestraße gesammelt und bei Bedarf von der Firma Hilgen abgefahren. Die Kosten werden von der Gemeinde getragen. Es wurde geprüft, ob eine Verwertung der Grünabfälle beispielsweise in einer Biogasanlage möglich ist. Da die Abfälle selten sortenrein sind (erhebliche Sandanteile und auch Anteile an Müll), können diese nicht in einer Bioanlage verarbeitet werden. Die Aussortierung von Fremdanteilen ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Anders verhält es sich bei dem anfallenden Material aus dem Strauch- und Baumschnitt. Anfallendes Holz wird entweder von den ausführenden Firmen übernommen oder wird, sofern die Arbeiten von Mitarbeitern des Bauhofes ausgeführt werden, an interessierte Bürger verkauft. Der Strauchschnitt wird in der Regel von der Firma Fittje, Heinfelde, übernommen und von dieser wirtschaftlich verwertet. Mit der beschriebenen Vorgehensweise werden sämtliche Grünabfälle entsorgt, ohne dass eine gebührenpflichtige Ablieferung bei der Mülldeponie des Landkreises erforderlich wird.

 

  1. Grünabfälle von Dritten werden vom Bauhof nicht angenommen. Insofern nimmt der Bauhof keine Gebühren ein und gibt keine Gebühren an den Landkreis ab.

 

  1. Bezüglich der „Rückholung illegal verklappten Grünschnitts“ hat die Gemeinde keinerlei Handhabe. Zuständig für die Beseitigung derartiger Abfälle ist der Landkreis als Abfallbehörde. Sollten also entsprechende Hinweise bei der Gemeinde eingehen, werden diese an den Landkreis weiter gegeben. Es ist das Bemühen des Landkreises, den oder die Verursacher  zu ermitteln und diese(n) durch Verfügung zu verpflichten, die Abfälle ordnungsgemäß zu beseitigen.  Sollte der Verursacher nicht ermittelt werden können, wird der Eigentümer des Grundstückes, auf dem die Abfälle lagern, in Anspruch genommen. Mit dieser Vorgehensweise kann weitestgehend gewährleistet werden. dass ökologisch sensible Bereiche gesäubert werden. Wichtig ist, dass die entsprechenden Hinweise zeitnah an den Landkreis gegeben werden.

 

Ergänzend wird von GOAR Kahlen herausgestellt, dass der Bauhof nicht mit dem Recyclinghof verwechselt werden dürfe. Dort würden Grünabfälle von Bürgern gegen Gebühr angenommen. Der Recyclinghof sei aber keine Einrichtung der Gemeinde sondern des Landkreises. Die Gemeinde stelle lediglich die Fläche und das Aufsichtspersonal. Die Gebühren werden daher, nach Abzug der gemeindlichen Kosten für die o.g. Bereitstellung von Fläche und Personal, an den Landkreis weitergeleitet. Daher sei zu Fragen die den Recyclinghof betreffen, der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ammerland der richtige Ansprechpartner.