Beschluss:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Absatz 3 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) wird genehmigt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 176 „Rotdornweg“ in der Zeit vom 20.07.2012 bis 20.08.2012 sowie während der eingeschränkten Beteiligung vom 07.09.2012 bis 21.09.2012 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 03.09.2012 sowie der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 25.09.2012 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 176 „Rotdornweg“, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 176 „Rotdornweg“ durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Flächennutzungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

(Wegen Interessenwiderstreits übergibt RV Hohnholz den Vorsitz zu diesem TOP an seinen Stellvertreter RH Krüger und nimmt während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht an der Sitzung teil.)

 

Nachdem stv. RV Krüger den Ratsvorsitz übernommen hat führt GOAR Kahlen kurz in den Sachverhalt ein. Anschließend erklärt RH Apitzsch, seine Fraktion könne dem Bebauungsplan grds. zustimmen. Insbesondere die Erhöhung des Grenzabstandes auf 5 m sei positiv zu bewerten. Auf Nachfrage RH Apitzschs führt GOAR Kahlen ferner aus, die Dichte der Bebauung richte sich in erster Linie nach der Grundflächenzahl, die für diesen Bereich mit 0,3 vorgesehen sei. Wenn ursprüngliche Planungen von sechs Wohnbaugrundstücken ausgegangen seien, müsse in diesem Zusammenhang auch die grds. Möglichkeit einer Doppelhausbebauung berücksichtigt werden, so dass von vornherein insgesamt 12 Wohneinheiten möglich gewesen wären. Mit der jetzigen Planung von neun Wohnbaugrundstücken wird die Möglichkeit der Doppelhausbauung aufgrund der durch die Grundflächenzahl beschränkten Verdichtung auf einigen Grundstücken faktisch ausgeschlossen, so dass er letztlich nicht davon ausgehe, dass mit einer Erhöhung der Zahl der Grundstücke tatsächlich auch eine Erhöhung der möglichen Wohneinheiten einhergehe. Im Übrigen sei der Punkt bereits im öffentlichen Teil der Septembersitzung des Bauausschusses erörtert worden. Die sich im Nachgang ergebenden Ergänzungen machten keine erneute Beratung im Bauausschuss erforderlich.

 

RH Pophanken kritisiert, nicht zu den Ortsterminen im November des vergangenen Jahres eingeladen worden zu sein. Er bittet die Verwaltung, die örtlichen Ratsvertreter künftig über solche Termine zu informieren.

 

Nach weiterer kurzer Aussprache fasst der Rat folgenden