Ein Bürger aus Edewecht führt zur Abstandsproblematik von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung ein Urteil des Oberlandesgerichts München an und fragt, inwieweit die sich hieraus ergebenden, im Vergleich zur Ammerländer Windkraftpotenzialstudie deutlich größeren Mindestabstände in der hiesigen Studie berücksichtigt werden.

 

Von GK Torkel wird hierzu ausgeführt, dass der Abstandskriterienkatalog der Ammerländer Windpotenzialstudie auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes erarbeitet wird. Das sich aus dieser Studie ergebende Ergebnis biete eine erste Orientierung für die Gemeinde, mit welchen Flächen man sich konkret auseinandersetzen müsse, wenn man das Thema Windenergie weiter verfolgen wolle. Bei der sich anschließenden Prüfung der Flächen wären dann auch die weitergehenden Aspekte, die sich u. a. aus der Rechtsprechung ergeben, zu prüfen.