Beschluss:

Zu den zum Entwurf des Freizeitwegeplanes Friedrichsfehn eingegangenen Hinweisen, Bedenken und Anregungen wird entsprechend den in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 28.01.2013 vorgetragenen und in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2013 ergänzten Abwägungs- und Entscheidungsvorschlägen entschieden.

 

Der Freizeitwegeplan Friedrichsfehn wird in der in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.02.2013 vorgelegten Fassung (Variante A) beschlossen.


GVOR Torkel erläutert die Wegeführung anhand des im Sitzungssaal dargestellten Plans einschließlich des dazugehörigen Katasterplanes (vgl. Anlage) und geht dabei auf einige Einwendungen ein, die im Rahmen des Verfahrens von den Anliegern eingebracht wurden. Diese hätten sich zum Teil bereits dadurch erledigt, dass es nunmehr gelungen sei, die ursprünglich vorgesehene Wegevariante A umzusetzen. Zudem seien Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich gewesen, die im Hinblick auf die sich anschließende Kompensationsfläche bspw. zu Maßnahmen zum Schutz vor freilaufenden Hunden geführt hätten. Auf Nachfrage RH Apitzschs führt GVOR Torkel weiter aus, dass die Erstellung der Aussichtsplattform und die Anlegung des Parkplatzes Gegenstände des städtebaulichen Vertrages seien und keinen Einfluss auf das heutige Verfahren hätten.

 

RF Engler kritisiert, dass die Wegevariante A nicht am See vorbeiführe und somit auch nicht dem Vergleich mit der Bürgerinitiative entspreche. Letztlich sei dieses aber die einzig realisierbare Variante. In ihrem weiteren Wortbeitrag verliest sie einen Artikel aus der Zeit von Hanno Rauterberg mit dem Titel Grund und Boden.

 

Sodann fasst der Rat folgenden