Sitzung: 05.03.2013 Rat
Vorlage: 2012/B II/170
Beschluss:
Die dritte Satzungsänderung zur
Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung,
Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher
Tätigkeit der Gemeindebürger vom 17.12.2001 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen.
Nach kurzer Einführung durch GOAR
Knetemann fasst der Rat folgenden