Beschluss:

Die dritte Satzungsänderung zur Satzung der Gemeinde Edewecht über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit der Gemeindebürger vom 17.12.2001 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.


Nach kurzer Einführung durch GOAR Knetemann fasst der Rat folgenden