Nach kurzer Einleitung SGL Knorrs erläutert Frau Dipl.-Ing. Abel die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen (Anlage 1 zu diesem Protokoll).

 

In der anschließenden regen Diskussion führt zunächst RH Erhardt aus, aus Sicht seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seien die Naturaspekte und die Hinweise des BUND nicht ausreichend beachtet worden. Hier bestehe dringender Überarbeitungsbedarf. Problematisch erscheine die vorgeschlagene Anpflanzung auf Torfflächen und die Verortung des Walls, der besser westlich der Lagerfläche erstellt werden solle, um das benachbarte sensible Hochmoor vor schädlichem Sandflug zu schützen. Zudem fehle ein Verbot der Lagerung von kalkhaltigen Stoffen, da insbesondere Kalk Hochmoore erheblich schädigen könne. Die Kompensationsflächen sollten auf dem in Rede stehenden Areal zur Verfügung gestellt werden, hierbei sei jedoch zu beachten, dass Baumpflanzungen auf Moorgebieten wiederum eine Kompensation nach sich zögen. Besonders irritiert zeigt sich RH Erhardt von der ursprünglich vorgeschlagenen Anpflanzung von Feld- und Bergahorn. Beide Baumarten seien für eine Pflanzung auf Moor gänzlich ungeeignet, zumal der Bergahorn eine invasive Art sei, die grundsätzlich, auch über die Gemeindegrenzen hinaus, nicht mehr zur Pflanzung vorgeschlagen werden solle. Abschließend bittet er, auch das zur Kompensation noch zu erarbeitende Flächenkonzept noch einmal zur Beratung zu stellen.

 

Hierzu führt Dipl.-Ing. Abel aus, die Kompensationsmaßnahmen seien noch nicht abschließend erarbeitet. Die Hinweise würden zur Kenntnis genommen und geprüft. Die Errichtung eines Walls westlich der Lagerfläche sei im Übrigen wegen der nichtüberbaubaren TenneT-Leitungstrasse nicht möglich. Eine Verlagerung des Lagerplatzes nach Osten sei keine Option, weil hierdurch wieder die Belange der Bevölkerung beeinträchtig würden. Zu den dazu vorgetragenen Bedenken könne ggf. in der nächsten Sitzung noch einmal beraten werden.

 

Grundmandatar Krause gibt zu bedenken, dass bei guter Auftragslage der Firma Hilgen u. U. so viel Lärm erzeugt werde, dass der mit mindestens fünf Metern Höhe festgesetzte Wall den Ansprüchen möglicherweise nicht mehr genüge. Er verstehe auch die Bedenken der Anwohner, dass im Falle von Verkaufsabsichten durch vermehrten Lärm mögliche Interessenten für deren Immobilien abgeschreckt würden. Insofern betrachte er die beabsichtigte Planänderung als Mogelpackung. Er befürchte auch, aufgrund der Ausweisung dieses Gewerbegebietes werde das Verkehrsaufkommen derart steigen, dass hieraus mittelfristig wieder Handlungsbedarf erwachse. Abschließend verweist er auf seinen zurückliegenden Antrag, dieses Gewerbe, insbesondere das Betreiben einer Steinbrechanlage, an dieser Stelle zu untersagen.

 

Grundmandatar Apitzsch hinterfragt, warum nicht das gesamte Areal durch einen Wall geschützt werden könne.

 

Hierzu führt Dipl.-Ing. Abel aus, der Wall sei ein zusätzlicher, jedoch aus rechtlicher Sicht nicht erforderlicher Schutz, der zudem nur dann errichtet werden müsse, wenn auf der Lagerfläche tatsächlich Halden angelegt würden.

 

Grundmandatar Apitzsch führt weiter aus, im Vergleich zum vorigen Stand der Planungen seien gute und einvernehmliche Fortschritte erzielt worden. Er weise jedoch darauf hin, dass die Ausweisung dieser Gewerbefläche im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes problematisch sei. Es sei jedoch gewollt, das bereits jetzt vorhandene Gewerbe mit leichten Modifizierungen aus dem Ortskern auszulagern. Er erachte die jetzigen Festsetzungen als angemessen, mache aber darauf aufmerksam, dass die folgenden Entscheidungen des Landkreises und des Gewerbeaufsichtsamtes möglicherweise ungewollte Ergebnisse nach sich zögen. Als Beispiel führt er die Entwicklung des Baugebietes am Roten Steinweg-See an. Des Weiteren seien Gewerbetreibende durchaus kreativ in der Ausnutzung rechtlicher Vorgaben und letztlich könnten sich Nutzungen durch Veräußerungen oder anderweitige Inhaberübergänge ändern. Ursprünglich sei für das Gewerbegebiet nur eine Nutzung für Sand, Erde und Stoffe, die auch am jetzigen Standort zugelassen seien, vorgesehen gewesen. Sofern dies durch die Festsetzungen im Bebauungsplan nicht gewährleistet werden könne, müsse ein entsprechender städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, in den sinnvollerweise auch die verpflichtende Verlagerung des Betriebes Hilgen vom Ortskern an den Ortsrand aufgenommen werden müsse. Keinesfalls dürften Nutzungen und Emissionen wie im Industriegebiet erreicht und auf jeden Fall müssten die erlaubten Werte eingehalten werden. Zuletzt bittet auch Grundmandatar Apitzsch, die Kompensationsmaßnahmen bis zur nächsten Sitzung des Bauausschusses noch einmal zu überdenken und über den vorliegenden Beschlussvorschlag erst am 17.06.2019 zu entscheiden.

 

RF Taeger begrüßt namens ihrer SPD-Fraktion die engagierte Beteiligung der BürgerInnen an diesem Prozess, die zeige, dass BürgerInnen durchaus etwas bewirken könnten. Viele der Vorschläge hätten berücksichtigt werden können und letztlich zu einer guten Planung geführt. Ihrerseits sollten aber insbesondere die geplanten Ausgleichsflächen im Fintlandsmoor noch einmal überdacht werden. Sie begrüße daher den Vorschlag Grundmandatars Apitzsch, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung zu verschieben.

 

Auch RH Brunßen betont, die Hinweise und Bedenken aus der Bevölkerung seien ernstgenommen und in die Weiterentwicklung der Planung einbezogen worden. Es sei aber genauso wichtig, bei der Entwicklung Friedrichsfehns auch die Belange ortsansässiger Firmen zu bedenken. Leider könnten u. a. aus Kapazitätsgründen nicht alle Firmen in das Industriegebiet verlagert werden. Hier sehe er Beratungsbedarf über die Ausweisung neuer Industrieflächen.

 

Letztlich plädiert BMin Lausch für den Vorschlag des Grundmandatars Apitzsch, die Beschlussfassung auf die nächste Bauausschusssitzung am 17.06.2019 zu vertagen.

 

AV Exner lässt über den Antrag, über die Beschlussfassung nach Klärung der vorgebrachten Bedenken in der Sitzung des Bauausschusses am 17.06.2019 erneut zu beraten, abstimmen.

 

Sodann wird vom Bauausschuss die Beschlussfassung einstimmig