In der Einwohnerfragestunde werden nochmals verschiedene Fragen in Bezug auf die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 195 gestellt.

 

Ein Einwohner möchte wissen, wie viele Stellungnahmen insgesamt eingegangen seien. Die Zahl wird von der Verwaltung mit über 30 privaten und 17 behördlichen Stellungnahmen beziffert. Weiter wird hinterfragt, ob eine mobile Brechanlage überhaupt einer Baugenehmigung bedürfe. Hierauf wird erläutert, dass nur direkt auf einer Baustelle, z.B. beim Abbruch eines Hauses, eine Brechanlage ohne gesonderte Genehmigung betrieben werden könne. In allen anderen Fällen und somit auch im Falle eines nur wenige Tage im Jahr vorgesehenen Betriebes einer derartigen Anlage auf einem Betriebsgelände sei dies nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle (i.d.R. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt) zulässig.

 

In Bezug auf die von der Gemeinde vorgesehenen Einschränkungen privater Bauherren durch Gestaltungsvorgaben wird hinterfragt, wie dies im Fall des Bebauungsplanes Nr. 195 zu dem „Wunschkonzert“ passe, welches man dem dortigen Betrieb eröffne. FBL Torkel erklärt, dass es sich keineswegs um ein „Wunschkonzert“ handele. Ein Thema der Gemeinde Edewecht sei auch die wirtschaftliche Förderung und Entwicklung dort wo es möglich und sinnvoll ist. Das städtebauliche Konzept der Gemeinde Edewecht sehe an der geplanten Stelle bereits Gewerbeflächen vor.

 

Ein weiterer Einwohner stellt fest, dass Ausgangspunkt der Planung die Auslagerung des Betriebes der Fa. Hilgen aus dem Ortskern von Friedrichsfehn sein soll. Er möchte nunmehr von der Politik wissen, ob ein konkreter Zeitplan der Verlagerung mit der Firma vereinbart wird bzw. wurde. RH Brunßen äußert hierzu, dass die verschiedenen Interessen aller Beteiligten vertreten und beachtet werden müssen. Diese seien dann zu vereinen. RF Taeger führt aus, dass eine Zeitplan nicht vereinbart sei, aber die Verlagerung des Betriebes im eignen Interesse der Firma liege. Weiter möchte der Einwohner direkt von RF Taeger wissen, ob es im Interesse der Gemeinde Edewecht läge, einen solchen Zeitplan zu vereinbaren. RF Taeger erklärt, dass man sich hierzu Gedanken machen müsse.

 

Ein weiterer Einwohner schildert eine Begehung mit dem Betriebsinhaber vor Ort. Er möchte nunmehr wissen, wieso der Betrieb auf diese Lärmkontingente besteht und wofür er diese benötigt. AV Exner erläutert, dass diese Frage nur der Betriebsinhaber beantworten kann.

 

Ein weiterer Einwohner bezieht sich auf das Gespräch zwischen Herrn Hilgen und dem Lärmgutachter am 12.04.2018. Dieses Gespräch sei als Quelle im Gutachten zitiert. Man würde gerne wissen welchen Inhalts dieses Gespräch war. Herr Torkel führt aus, dass der Inhalt nicht im Wortlaut bekannt sei, da es kein Gesprächsprotokoll gäbe. Grundsätzlich habe der Gutachter lediglich auftragsgemäß mit dem Betriebsinhaber erörtert, welche bestehenden und geplanten Nutzungen im Gutachten zu betrachten seien.