Beschlussvorschlag:

1. Der Außenstelle des Gymnasiums Bad Zwischenahn – Edewecht in Edewecht wird für die Ausstattung aller vier Klassen eines weiteren Jahrgangshauses mit jeweils einem Beamer inkl. WLAN-Dongle, einem Laptop, einer Dokumentenkamera sowie einem Soundsystem inklusive Montage ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 6.000,- €, gewährt.

 

2. Der Grund- und Oberschule Friedrichsfehn wird für die Ausstattung von drei Klassenräumen im Oberschulbereich mit jeweils einem Beamer inkl. WLAN-Dongle, einem Laptop, einer Dokumentenkamera und einem Soundsystem inklusive Montage sowie der Erweiterung der bereits entsprechend ausgestatteten drei Klassenräume um jeweils einen WLAN-Dongle, eine Dokumentenkamera sowie eine Soundanlage  ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 6.000,- €, gewährt.

 

3. Der Grundschule Edewecht wird für die Ausstattung von zwei Klassenräumen mit jeweils einem Beamer inkl. WLAN-Dongle, einem Laptop, einer Dokumentenkamera sowie einem Soundsystem inklusive Montage  ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 4.000,- €, gewährt.

 

4. Der Grundschule Jeddeloh wird für die Ausstattung eines mit einem interaktiven Touchdisplay inklusive höhenverstellbarer Wandhalterung sowie Montage und Einrichtung ein Betrag in Höhe der anfallenden Kosten, maximal jedoch 4.000,- €, gewährt.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Schöbel führt FBL Sander weiter aus, aufgrund einer entsprechenden Änderung des Grundgesetzes könnten nunmehr Bundesmittel über die Länder ausgezahlt werden. Diese Mittel müssten zweckentsprechend und zielorientiert eingesetzt werden, hierzu müsse jedoch noch eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern geschlossen werden, in der förderfähige Maßnahmen aufgeführt werden. Hierzu gehörten u. a. Aufbau und Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände, das schulische WLAN, Aufbau und Entwicklung digitaler Lehr- und Lernstrukturen wie bspw. Cloud-Angebote, Anzeige- und Interaktionsgeräte wie z. B. interaktive Tafeln/Displays mit zugehörigen Steuerungsgeräten, digitale Arbeitsgeräte insbesondere für die technische und naturwissenschaftliche Bildung und schulgebundene mobile Endgeräte mit Ausnahme von Smartphones, hierbei seien jedoch finanzielle Obergrenzen zu beachten, bspw. dürften 20 % des Gesamtvolumens aller allgemeinbildenden gemeindlichen Schulen bzw. 25.000 € pro Schule für mobile Endgeräte nicht überschritten werden. Auf der Hompage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sei veröffentlicht, es läge in der Entscheidung der einzelnen Länder, ob und wenn ja in welcher Höhe mobile Endgeräte gefördert würden. Deshalb sei es sinnvoll, mit der Auszahlung der Haushaltsmittel zu warten, bis sicher sei, welche Förderungen aus dem Digitalpakt zu erwarten seien. Kultusminister Tonne stelle derzeit einen Sockelbetrag von 30.000 € pro Schule und darüber hinaus Mittel abhängig von der Schulform, der Schülerzahl und dem Medienkonzept der Schulen in Aussicht. Insofern plädiere er dafür, abzuwarten, welche Förderungen in welcher Höhe akquiriert werden können, um nicht ggfs. bereits eigene Mittel für förderfähige Ausgaben bereitgestellt und sodann weniger oder keine Ansprüche mehr aus dem Digitalpakt zu haben.

 

Der Schulausschuss spricht sich im Anschluss einhellig dafür aus, mit der Ausschüttung der in Rede stehenden 20.000 € nicht zu warten, sondern den beantragenden Schulen die Mittel umgehend zur Verfügung zu stellen. Es sei nicht vorstellbar, dass die vom Land in Aussicht gestellten Fördermittel gekürzt würden, weil die Gemeinde Edewecht bereits im Vorfeld eigene Mittel für verbesserte Ausstattungen von Schulen mit digitalen Medien eingesetzt habe. Punkt 5 des Beschlussvorschlages solle demnach entfallen.

 

RH Frahmann bittet darüber hinaus, einmal für alle Schulen der Gemeinde Edewecht den aktuellen Ist-Stand bzgl. digitaler Medien zu ermitteln und vorzustellen.

 

RF Taeger fordert alle Schulen auf, den Unterricht an die aktuellen digitalen Erfordernisse anzupassen, um so allen Schülerinnen und Schülern im Gemeindegebiet Chancengleichheit zu ermöglichen.

 

Auf RH Krallmanns Nachfrage stellt SGL Schöbel klar, der Grundschule Jeddeloh könnten aufgrund der insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 20.000 € nur 4.000 € zugesprochen werden.

 

Sodann unterbreitet der Schulausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden geänderten