Beschlussvorschlag:

Die Angelegenheit soll zur weiteren Beratung in den Fraktionen auf die nächste Sitzung des Bauausschusses verschoben werden.

 


SGL Knorr erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage sowie eines Übersichtsplanes, der die städteplanerische Situation entlang der Portsloger Straße verdeutlicht. Dieser Plan ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

RH Erhardt erkundigt sich, ob dem Investor durch die Änderung des Bebauungsplanes ein Vorteil verschafft werde. Herr Torkel führt aus, dass im Falle einer Änderung des Bebauungsplanes auch hier die üblichen Rahmenbedingungen gelten. So hätte der Investor die Kosten des Planverfahrens zu tragen und würde zu den Infrastrukturfolgekosten herangezogen.

 

RH Eiskamp erläutert für seine Fraktion, dass man nicht grundsätzlich gegen eine Umwidmung dieser Mischgebietsfläche zu einem allgemeinen Wohngebiet sei. Unter dem Aspekt der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes sollten aber Möglichkeiten geprüft werden, die sowohl zukünftig grundsätzlich als auch in diesem konkreten Fall die Erreichung dieses Zieles ermöglichen. Hierzu wolle man sich innerhalb der Fraktion deshalb zunächst gerne weitergehende Gedanken machen, um konkrete Vorschläge in die Beratung einbringen zu können. Er schlägt deshalb vor, die Beratung des Tagesordnungspunktes zu vertagen.

 

RH Brunßen weist ergänzend darauf hin, dass die Grundstücke als reine Wohnbauvorhaben bereits zum Verkauf angeboten werden, obwohl über eine etwaige Änderung erst heute beraten werde. Die Verwaltung wird gebeten, den Antragsteller auf die mit diesem Vorgehen verbundene Außenwirkung anzusprechen.

 

Nach weiterer Aussprache wird auch von den übrigen Fraktionen signalisiert, grundsätzlich mit der Änderung der Gebietskategorie von Mischgebiet zu allgemeinem Wohngebiet einverstanden zu sein. Dem Vorschlag folgend, zur Erörterung von Instrumenten zur Erreichung des Zieles „Schaffung bezahlbaren Wohnraumes“ innerhalb der Ratsfraktionen den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes zunächst zurückzustellen, unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden.

 

Sodann unterbreitet der Bauausschuss dem VA folgenden