Beschlussvorschlag:

Die Erarbeitung eines Entwurfes für eine Ortsgestaltungssatzung beim Planungsbüro NWP in Auftrag gegeben. Dieser Entwurf soll in der kommenden Ausschusssitzung dann zur Diskussion und ggfs. Entscheidung gestellt werden.

 


RH Oetje übernimmt an diesem TOP für 3 Minuten den Vorsitz der Sitzung.

Herr Janssen vom Planungsbüro NWP erläutert anhand einer PowerPoint Präsentation, welche diesem Protokoll in der Anlage beigefügt ist, einen Zwischenstand zur Erarbeitung einer Ortsgestaltungssatzung für die Ortsdurchfahrt Edewecht inkl. Oldenburger Straße.

Er berichtet über einige prägnante Bauten entlang der Hauptstraße und erläutert, dass – sofern gewollt – ein Vorschlag zur Gestaltungssatzung erarbeitet werden kann.

RH Brunßen berichtet von der Änderung der Außenfassade eines Gebäudes hinsichtlich der Farbe und möchte wissen inwieweit man bei solchen Angelegenheiten bereits vorbeugend Regelungen treffen kann.

Herr Janssen erklärt hierzu, dass bereits vorhandene Gebäude zunächst immer Bestandsschutz haben. Neues und Veränderungen müssen sich dann an die Gestaltungssatzung halten.

RH Eiskamp fragt, wie konkret man in Veränderungen mit einer solchen Satzung eingreifen kann.

Hierzu erklärt Herr Janssen, dass ein Eingriff durch Satzungsregelungen dort beginnt, wo auch ein Bauantrag zu stellen sei.

RH Brunßen möchte weiter wissen, ob man Bestände schützen kann. Herr Janssen erläutert hierzu, dass dies nur über eine Erhaltungssatzung möglich wäre. Für eine derartige Satzung biete das Ortsbild von Edewecht allerdings keine ausreichenden Qualitäten. Im Einzelfall sei zum Erhalt von bestimmten Gebäuden der Weg über den Denkmalschutz denkbar.

RH Eiskamp fragt, wie schnell man eine Ortsgestaltungssatzung auf den Weg bringen könne. Herr Janssen erläutert kurz das Verfahren und teilt mit, dass man innerhalb eines Jahres das Aufstellungsverfahren abgeschlossen haben könne.

Nach weiterer kurzer Aussprache unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden