Herr Janssen vom Planungsbüro NWP berichtet anhand einer PowerPoint Präsentation zum Stand der Untersuchungen in den Betrachtungsräumen Edewecht und Friedrichsfehn. Der bisherigen Prüfung liege zum einen die Gegenüberstellung der derzeit bestehenden Bebauung mit den baurechtlich derzeit gegebenen Bebauungsmöglichkeiten zugrunde. Außerdem sei eine grundsätzliche erste Einschätzung weitergehender Innenentwicklungspotentiale auf Grundlage dann nötig werdender Planungsschritte erfolgt. Der Vortrag liegt dem Protokoll als Anlage bei.

 

Herr Janssen macht weiter deutlich, dass bei der Frage der Innenentwicklung nicht einzelne Grundstücke sondern gleichzeitig immer die Umgebungsstruktur mit zu berücksichtigen sei. Hierbei sei ein grundsätzliches Schutzbedürfnis an der Erhaltung gewachsener Bebauungsstrukturen zu berücksichtigen. Im Ergebnis sei festzustellen, dass im Betrachtungsraum Edewecht sehr geringe theoretische Innenverdichtungspotentiale bestehen. Für den Betrachtungsraum in Friedrichsfehn ergebe sich zunächst bei rein räumlicher Betrachtung ein größeres Potential, die Aktivierung dieser Flächen könnte in Teilbereichen allerdings im Gegenzug zu einer deutlichen Veränderung des Quartiers führen.

 

RF Taeger hinterfragt, ob hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten auch Übergangsbereiche definiert werden könnten, um bei Anbauten oder Ersatzbauten ein höheres Maß an Bebauung zuzulassen. Herr Janssen führt hierzu aus, dass Veränderungen der Bebauungsmöglichkeiten stets mit der Umgebungsstruktur verträglich sein sollten. Anders sei dies seiner Auffassung nach nur zu beurteilen, wenn sich ein abgegrenztes Quartier ergebe, welches umfassend und vollständig für eine Ersatzbebauung zur Verfügung stehe.

 

Zu Bedenken sei, dass die Eigentümer häufig gezielt in eine bestehende Situation gezogen und entsprechend an einer Bewahrung der Strukturen interessiert seien. Wenn sich nach dem Kauf eine Veränderung in der näheren Umgebung vollziehe, stoße das meist nicht auf Zustimmung der Eigentümer.

 

RH Eiskamp stellt fest, dass man besonders bei den alten Siedlungen aufpassen müsse, wenn sich bauliche Nutzungen verändern. Hier könne sich der Gesamtcharakter einer Wohnbausiedlung durch ein ungeordnetes Nebeneinander von verschiedenen Baustilen sehr schnell zum Negativen verändern.

 

BMin Lausch ergänzt hierzu, dass man kein einzelnes Baugrundstück betrachten wolle, sondern Quartiere als Ganzes. Herr Janssen führt weiter aus, dass aufgrund der vorgenannten Aspekte eine intensive Bürgerbeteiligung bei der Innenentwicklung notwendig sei. Aus den Gesprächen und Bestandsaufnahmen im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahren Edewecht-Ost sei z. B. erkennbar, dass aufgrund des Generationenwechsels und der hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken auch die alten Siedlungen einem verstärkten Veränderungsdruck unterliegen. Dies bewege die Menschen vor Ort und müsse entsprechend Berücksichtigung in der Diskussion zur Innenentwicklung finden. Daneben dürfe außerdem die Frage von z.B. der Form und Höhe der Baukörper nicht außer Acht gelassen werden. Hierzu wären dann Festsetzungen zu Trauf- und Firsthöhe zu prüfen.

 

Nach Klärung einiger weiterer Verständnisfragen nimmt der Bauausschuss den Bericht zur Kenntnis.