Beschluss:

Unter der Voraussetzung, dass planungs- und bauplanungsrechtlich die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, werden 4.000 € in Aussicht gestellt. Das Geld kann abgerufen werden, wenn die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind.

 


Nach kurzer Erläuterung des Antrages durch SGL Knorr bittet RH Dr. Fittje, in den Beschlussvorschlag zwingend die Auflage, die baurechtliche Zulässigkeit der geplanten und ausgeübten Nutzung nachzuweisen, aufzunehmen.

 

RH Diedrich stimmt dem zu. Er schätzt das Engagement des Waldvereins und erklärt die grundsätzliche Bereitschaft seiner CDU-Fraktion, diesen in seiner Arbeit zu unterstützen. In Anbetracht der für das laufende Jahre insgesamt zur Verfügung stehenden Summe der Agenda-Mittel plädiert er jedoch für eine maximale Unterstützung in Höhe von 4.000 €, um so auch anderen förderungswürdigen Maßnahmen noch eine Chance auf Unterstützung zu geben.

 

Auf RH Krallmanns Nachfrage führt FBL Torkel aus, die Agenda-Mittel unterlägen nicht den gleichen Anforderungen wie bspw. die Förderungen von Vereinen. Es müsse hier keine prozentuale Obergrenze oder eine finanzielle Gleichbehandlung mit anderen Fällen beachtet werden. Im Falle der Vergabe von Agenda-Mitteln stehe es dem Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz frei, Mittel abschließend für als wichtig erachtete Vorhaben zu vergeben.

 

Auf Grundmandatar Apitzschs Nachfrage erläutert SGL Knorr, bezüglich der Eignung der vom Verein vorgestellten Toiletten vertraue die Verwaltung der beigefügten Produktbeschreibung. Eine detaillierte Prüfung sei nicht durchgeführt worden.

 

Sodann fasst der Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz folgenden