Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, an der Breslauer Straße Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und die Ergebnisse einem Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h auf der Breslauer Straße beizufügen.

 


Der Antrag wird vom 1. GR Torkel mit dem Hinweis, Messungen lägen noch nicht vor, erläutert.

 

RH Bekaan vermutet aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der Breslauer Straße um eine Sackgasse handelt und insofern kein Durchgangsverkehr vorhanden wäre, dass auch die Anwohner der Straße schneller als die gewünschten 50 km/h unterwegs wären. Allein die genannten Postdienstleister könnten hier nicht maßgebend sein. Insofern wünsche er sich vor weiteren Beratungen eine Messung der Geschwindigkeiten.

 

RH Kuhlmann führt hierzu aus, die Straße sei rd. 1,7 km lang und verfüge nicht über einen befestigten Seitenraum. Aufgrund der Länge der Straße und der Ausnutzung der rechtlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit insbesondere durch Postdienstleister fühlten sich die Anwohner zunehmend gefährdet. Die gewünschte Geschwindigkeitsbegrenzung solle daher, nach einer Geschwindigkeitsmessung, mit dem Landkreis erörtert werden.

 

RH Frahmann wünscht, der Auffassung der Anwohner Glauben zu schenken und ohne weitere Messungen das Anliegen mit dem Landkreis zu erörtern.

 

RH Korte präferiert eine Geschwindigkeitsmessung. Hierdurch könnte festgestellt werden, ob neben dem eher untergeordneten Postdienstleisterverkehr ggf. auch Anwohner die zulässige Höchstgeschwindigkeit ausnutzten und so zur gefühlten Gefährdung beitrügen.

 

Hierzu merkt 1. GR Torkel an, eine erste Messung könne mit einem eigenen Gerät mit überschaubarem Aufwand durchgeführt und als Basis für weitere Beratungen genutzt werden.

 

Sodann unterbreitet der Straßen- und Wegeausschuss dem VA folgenden