Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landkreis zu klären, ob auch in der Wischenstraße eine Induktionsschleife installiert werden kann. Die Sichtverhältnisse in westlicher Richtung werden noch einmal überprüft.

 


RH Frahmann erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und merkt an, der Antrag habe sich in weiten Teilen erledigt, da mittlerweile offensichtlich vom Landkreis der Einbau von Induktionsschleifen zur Ampelsteuerung in die Brücke genehmigt worden und die Unklarheit, ob es sich beim Überfahren der Haltelinie bei roter Ampel um einen Verkehrsverstoß handelt, zwischenzeitlich beseitigt sei. Er habe diese Problematik bereits in der letzten Straßen- und Wegeausschusssitzung angesprochen und hätte sich gewünscht, diese positive Entwicklung zeitnaher zu erfahren, da dann der vorliegende Antrag anders hätte gestellt werden können.

 

1. GR Torkel legt dar, auch der Verwaltung sei diese Entwicklung erst seit kurzem bekannt. Entwickelt habe sich die Angelegenheit aus Beschwerden aus der Bevölkerung und des Ortsvereins an den Landkreis. Dieser habe bezüglich der Ampelschaltung zunächst über einen Funkknopf für Schülerbusse nachgedacht und dies auch kommuniziert. Auf Kreisebene sei dann jedoch im Nachgang eine andere Lösung favorisiert und die Gemeinde Edewecht relativ kurzfristig gebeten worden, eine Induktionsschleife in die Brücke zu verlegen, da die Ampel durch die Gemeinde Edewecht bewirtschaftet werde. Die Kosten übernehme im Übrigen der Landkreis. Leider sei dies bei Erstellung der Einladung nicht bewusst geworden. Dipl.-Ing. Maschmeyer ergänzt, der Landkreis habe sich im letzten Jahr mit der Problematik bezüglich des Linksabbiegens von Oldenburg kommend auf den Langendamm bei roter Ampel befasst. Nunmehr stehe fest, dies sei ein Verstoß, weil die Haltelinie durchgezogen sei. Daraufhin wurde vom Landkreis im Oktober 2018 beschlossen, die durchgezogene Linie für Linksabbieger durch eine gestrichelte Wartelinie zu ersetzen, so dass ein Linksabbiegen bei roter Ampel dann erlaubt sei. Im Januar 2019 sei sodann der Einbau einer Induktionsschleife in die Fahrbahn der Brücke genehmigt worden. Hierdurch werde bei längerer Standzeit eines wartenden Fahrzeuges die Ampel auf Rot geschaltet und somit ein Ausfahren aus der Brücke auf die B401 ermöglicht. Die erforderlichen Arbeiten seien zwischenzeitlich von der Gemeinde Edewecht beauftragt worden. Insofern bestehe künftig auch bei eingeschränkter Sicht aufgrund des Brückengeländers jeweils zeitnah die Möglichkeit, auf die B401 einzubiegen. Auf der Wischenstraße sei dagegen bisher ein Einbau einer Induktionsschleife nicht vorgesehen.

 

RH Bekaan befürwortet den Einbau einer Induktionsschleife auch in die Wischenstraße, weil insbesondere zu Zeiten des Berufsverkehrs ein Auffahren auf die B401 von dort ebenso schwierig sei, wie bisher von der Brücke. Zur Höhe des Brückengeländers wünscht er eine abschließende Mitteilung, ob die Höhe zwingend bleiben müsse oder so verändert werden könne, dass Fahrer eines durchschnittlichen Pkw nicht in der Sicht nach links behindert würden. Diesen Wünschen schließt die CDU-Fraktion an.

 

Sodann unterbreitet der Straßen- und Wegeausschuss dem VA folgenden