Beschlussvorschlag:

In einem Arbeitstreffen wird das vorhandene Verkehrskonzept analysiert, es werden Prioritäten gebildet und Inhalte festgelegt. Im Anschluss wird entschieden, welche Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden sollen.

 


Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 9 dieser Sitzung beraten.

 

Zunächst erläutert RH Erhardt den Antrag seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und fordert, das Verkehrskonzept aus dem Jahr 1999 zu aktualisieren. Es sollten nicht nur dann und dort Straßen saniert werden, wo Fördergelder akquiriert werden könnten, sondern ein verbindliches Konzept zumindest erst einmal für den Bereich Oldenburger Straße/Hauptstraße nach Norden und Süden entwickelt werden, um so bei den anstehenden Sanierungen in diesen Bereichen bereits einen Zusammenhang herstellen zu können.

 

RH Kuhlmann führt sodann zum Antrag der CDU-Fraktion aus, hier gehe es um eine Untersuchung des Verkehrsraumes im Kern Edewechts. Der zur letzten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses vorgelegte Antrag der CDU-Fraktion sei aus Teilen des Ausschusses als nicht weit genug gefasst eingestuft worden, weshalb heute dieser weitergehende Antrag eingebracht werde. Aus Sicht seiner Fraktion solle zunächst geprüft werden, welche Auswirkungen verkehrsberuhigende Maßnahmen wie eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h, Austausch der Beläge, oder ein Verbot von Schwerlastverkehr über 7,5 t im Kernort Edewecht auf die umliegenden Bereiche haben könnten. Hierzu solle die Verwaltung konstruktiv und zielgerichtet mit den zuständigen Behörden verhandeln. Mit dem Ergebnis dieser Gespräche solle das Verkehrskonzept 1999 sodann aktualisiert und überarbeitet werden, um anschließend auf einer tragfähigen Basis gezielt Maßnahmen für den in Rede stehenden Bereich diskutieren zu können. Hierzu zähle er ausdrücklich auch Räume für Begegnungen und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität.

 

Für die SPD-Fraktion unterstützt RH Bekaan den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, weil dieser auf die Gesamtsituation des Ortes Edewecht abziele. Eine kleinteiligere Betrachtung, wie im Antrag der CDU-Fraktion dargestellt, sei auch immer nur in einem größeren Zusammenhang sinnvoll. Er werte die grundsätzlichen Aussagen des Verkehrskonzepts 1999 auch heute noch als durchaus zeitgemäß, lediglich die Zahlen müssten an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Die Erarbeitung eines gänzlich neuen Konzeptes erscheine ihm daher nicht sinnvoll, zumal dies mit erheblichen Kosten einhergehen würde. Er schlage vor, in einem eintägigen Arbeitstreffen aus Politik und Verwaltung Zielvorgaben für die Überarbeitung des  Verkehrskonzeptes zu entwickeln. Diesen Ausführungen stimmt Grundmandatar Kaptein zu.

 

1. GR Torkel führt aus, der Auftrag aus der letzten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses, diese Angelegenheit mit der Straßenverkehrskommission zu erörtern, habe aus Krankheitsgründen bisher nicht abgearbeitet werden können. Mit dem Amt für Straßenbau und Verkehr (Land) als Baulastträger und der Straßenverkehrsbehörde (Landkreis) sei aber bspw. die gewünschte Gewichtsbeschränkung diskutiert worden. Seitens der Straßenverkehrsbehörde sei jedoch signalisiert worden, hier bestehe kein Handlungsbedarf, der Straßenbaulastträger verwies im Übrigen auf die Widmung der Straßen als dem überregionalen Verkehr dienende Straßen. Diese seien technisch in einem ausreichenden und der Funktion dienenden Zustand, weshalb kein Anlass zu Veränderungen bestehe. Zu bedenken sei darüber hinaus, dass durch eine innerörtliche Verkehrsberuhigung der Verkehr in anderen Bereichen ansteige, wodurch wiederum die dort lebenden Menschen beeinträchtig würden.

 

Zum Verkehrskonzept 1999 weist 1. GR Torkel darauf hin, den Ratsmitgliedern sei am gestrigen Tag lediglich der Textteil übersandt worden. Aufgrund des großen Umfangs des Dokuments würden die restlichen Bestandteile nachgereicht. Das Gutachten habe im Übrigen damals rd. 80.000 DM gekostet. Für das vorgeschlagene Arbeitstreffen o. ä. stehe die Verwaltung selbstverständlich zur Verfügung.

 

Auf RH Erhardts Nachfrage, ob aus zeitlichen Gründen überhaupt noch eine Einflussnahme auf die Sanierungsmaßnahmen der Oldenburger Straße und der Hauptstraße möglich sei, führt 1. GR Torkel aus, bzgl. der L831 (Hauptstraße) in Edewecht sei vom Kreisverkehr bis zur Gemeindestraße Am Esch für 2020 eine Deckensanierung geplant, die Seitenbereiche der Straße seien von dieser Maßnahme nicht betroffen. Zur Oldenburger Straße könnten noch keine Details genannt werden, weil noch Informationen vom Land fehlten. Insofern könnten eigene Planungen durchaus noch eingebracht werden. Zur Maßnahme Oldenburger Straße sei aber zu bedenken, dass dort neben der Fahrbahn auch die Seitenbereiche, z. B. die Parkstreifen, saniert werden müssen. Hier sei also ein gewünschtes Konzept zeitnah und intensiv zu durchdenken.

 

Lt. RH Kuhlmann biete das Gutachten zwar noch gute Ansätze, die Struktur des untersuchten Gebietes habe sich in den letzten 20 Jahren jedoch maßgeblich verändert. Vielleicht könne zwischen der reinen Aktualisierung von Zahlen und der Erstellung eines gänzlich neuen Gutachtens mit der damals beauftragten Firma eine wirtschaftliche Alternativlösung gefunden werden, die alle maßgebenden Aspekte noch einmal überprüfe. Für ein solches Projekt seien sicherlich mehrere Jahre der Planung notwendig, für eine positive Entwicklung der Oldenburger Straße und der Hauptstraße sei aber ein zügiger Beginn dieses Projektes erforderlich.

 

RH Korte gibt weiter zu bedenken, die in dem Verkehrsgutachten bis 2010 prognostizierte Steigerung des Verkehrsaufkommens von rd. 50 % sei mittlerweile sicherlich deutlich übertroffen. Er zweifle jedoch am konkreten Nutzen eines aktualisierten Gutachtens, denn eine innerörtliche Verkehrsberuhigung erfordere zwingend eine Alternativlösung für den dann ausgeschlossenen Verkehr. Dies laufe letztendlich wieder auf die bereits damals beratene Umgehungsstraße hinaus. Insofern solle das Geld für eine Überarbeitung des Gutachtens gespart und innerhalb des angedachten Arbeitstreffens oder einer Arbeitsgruppe an Lösungen gearbeitet werden.

 

RH Bekaan äußert, eine Aktualisierung des Gutachtens zöge sicherlich keine sehr hohe Kosten nach sich, böte aber eine verlässliche Diskussionsgrundlage. Er spreche sich daher nochmals für ein einmaliges ergebnisoffenes Arbeitstreffen zur Erarbeitung von Zielvorgaben aus, die sodann in ein Konzept mit Zielen der Gemeinde Edewecht mündeten. Die Ergebnisse des Arbeitstreffens könnten daneben bereits in die Sanierungen der Oldenburger Straße und der Hauptstraße einfließen.

 

RH Frahmann ergänzt, es sei sinnvoll, parallel eine Arbeitsgruppe für Friedrichsfehn einzurichten. Auf diese Weise könnte jeder der beiden Hauptorte jeweils von Ideen des anderen Hauptortes partizipieren und Grundmandatar Kaptein regt an, auch die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen Dorfentwicklung Ost und West in diesen Prozess einzubeziehen.

 

1. GR Torkel weist darauf hin, eine Aktualisierung des Verkehrskonzeptes 1999 sei verwaltungsseits schon aus personellen Gründen nicht leistbar. Er empfehle, in einem Arbeitstreffen zunächst die Inhalte des alten Verkehrskonzeptes genauer zu prüfen, die Aufgabenstellung zu konkretisieren, Prioritäten zu setzen und dann über konkrete Umsetzungen zu beraten. Ein solches Arbeitstreffen könne durchaus zeitnah angesetzt werden.

 

Sodann unterbreitet der Straßen- und Wegeausschuss dem VA folgenden