FBL Sander erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) einige Daten aus der Demografiestudie des Büros GEWOS und die sich hieraus abzeichnenden Entwicklungen. Er weist darauf hin, die Studie belege deutlich, dass der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen nicht auf Neubauvorhaben oder Zuzüge zurück zu führen sei. Ursache hierfür sei vielmehr das veränderte Anwahlverhalten der Eltern. Diese würden verstärkt auch für Kinder im Krippenalter Betreuungsplätze in Anspruch nehmen. Diesen Trend könne man nicht aus den aktuellen Einwohnermeldedaten ableiten, die jedoch in den vergangenen Jahren als Basis für eine Prognose der notwendigen Betreuungsplätze zugrunde gelegt worden seien.

 

RH Dr. Fittje verweist auf die einschlägige Beschlussfassung in der Ratssitzung am 19.12.2017 und fordert, vor Übergangslösungen zunächst die damals gefassten Beschlüsse umzusetzen.

 

Hierzu führt FBL Sander aus, die Maßnahmen seien alle in Arbeit. In Edewecht sei eine zusätzlich Gruppe bereits eingerichtet, für die Errichtung zusätzlicher Gruppen in Osterscheps und Jeddeloh II seien Architekten beauftragt und die Fertigstellung werde zum neuen Kindergartenjahr angestrebt. Hierbei handele es sich um eine herausfordernde Zeitschiene, die die Gemeinde nicht allein in der Hand habe. Bezüglich des Neubaus einer fünfgruppigen Einrichtung würden derzeit verschiedene Modelle der Umsetzung geprüft. Hierzu gehöre u. a. auch die Idee, die Einrichtung durch einen Dritten betreiben zu lassen. Dies böte bspw. den Vorteil, dass Eltern zwischen Einrichtungen mit verschiedenen Konzepten wählen könnten.

 

RF Hinrichs regt an, die Tagespflege verstärkt zu unterstützen, bspw. durch Mietzuschüsse, und so Anreize zum Angebot weiterer Plätze zu schaffen.

 

FBL Sander erläutert, Tagespflegeplätze ermöglichten Eltern einerseits eine Betreuung ihrer Kinder in kleineren Einheiten, andererseits sei aber das Risiko der notwendigen eigenen Betreuung bei Erkrankung der Tagesmutter deutlich größer als bei Betreuung in einer Krippe. Es sei daneben bereits absehbar, dass in näherer Zukunft einige Tagesmütter aus Altersgründen keine Betreuung mehr anbieten werden.

 

RH Krallmann fordert ebenfalls die zügige Umsetzung der im Dezember 2017 beschlossenen Maßnahmen, Übergangslösungen seien zu kostenintensiv. Es sei lange in Arbeitskreisen diskutiert und dann auf das Ergebnis des Demografiegutachtens gewartet worden, nun müsse zeitnah und nachhaltig gehandelt werden. Er empfinde die vorgestellte Übergangslösung als nicht optimal und präferiere eine Container-Lösung. Zudem bitte er um Ausführungen zu mutmaßlich entstehenden Kosten durch Nichtzurverfügungstellung von Betreuungsplätzen bei bestehendem Rechtsanspruch.

 

Hierzu führt FBL Sander aus, die Gemeinde könne durchaus in Regress genommen werden, wenn Betreuungsplätze nicht angeboten werden könnten und Eltern deswegen andere Betreuungsformen in Anspruch nehmen müssten. Genau aus diesem Grunde sei eine schnelle Übergangslösung erforderlich. Von einer Container-Lösung rate er ab, weil es für Räume zur Kinderbetreuung hohe rechtliche Ansprüche gebe, die mit Containern nur schwer zu erfüllen seien und zudem das Genehmigungsverfahren und die Kosten nicht von baulichen Maßnahmen abwichen. Einzig die Bauzeit könne verkürzt werden.

 

An dieser Stelle zeigt sich 1. GR Torkel verwundert, dass zurückliegende auf ausführlichen Diskussionen beruhende einvernehmliche Beschlüsse heute in Frage gestellt würden. Gemeinsam sei die Auffassung vertreten worden, Maßnahmen erst nach belastbaren Zahlen aus einem Demografiegutachten zu planen und umzusetzen, um so Haushaltsmittel in beträchtlicher Höhe, für einen fünfgruppigen Kindergarten könne man mit bis zu 4 Mio € Kosten rechnen, nachhaltig und verlässlich einzusetzen. Zudem bedürfe die Planung einer solchen Maßnahme eines längeren Vorlaufes und nicht zuletzt die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel. Er betont, die Verwaltung habe die übrigen Arbeitsaufträge abgearbeitet. Zu den Kinderzahlen in Friedrichsfehn führt er verdeutlichend aus, es sei ein überraschendes Ergebnis, hier nur bei einem angenommenen positiven Szenario langfristig gleichbleibende Kinderzahlen zu haben. Würde man die bisherige Entwicklung lediglich fortschreiben, würden die Kinderzahlen sogar leicht sinken. Schwer zu kalkulieren sei jedoch das Anwahlverhalten der Eltern und kurzfristige Rechtsänderungen wie z. B. die Beitragsfreiheit für Kindergärten mit allen daraus resultierenden Weiterungen.

1. GR Torkel erläutert weiter, für das laufenden Haushaltsjahr seien die investiven Mittel von insgesamt rd. 700.000 € für die nachhaltigen Erweiterungen der Einrichtungen in Osterscheps und Jeddeloh II eingeplant. Er bitte nun darum, fair und gemeinsam die darüber hinaus notwendigen Schritte umzusetzen. Eine Container-Lösung sei verwaltungsseits diskutiert, jedoch verworfen worden. Die Erfahrung zeige, Container-Lösungen seien unverhältnismäßig teuer und bezüglich des erforderlichen Planungs- und Genehmigungsverfahrens genauso umfänglich wie eine Baumaßnahme. Aus vorgenannten Gründen würden verwaltungsseits die vorgeschlagene Übergangslösung in der Kindertagesstätte Lüttefehn präferiert und die betroffenen Eltern gebeten, im Interesse aller Eltern und Kinder für ein Jahr zusammenzurücken, damit in dieser Zeit nachhaltige Lösungen umgesetzt werden können. Selbstverständlich würden Alternativen zum entfallenden Bewegungsraum geprüft und angeboten werden.

 

Gemeindeelternratsvertreterin Joost weist bzgl. der Ausführungen zum Rechtsanspruch darauf hin, alle Eltern hätten ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr ihrer Kinder, nicht nur jene, die berufstätig seien. Eine Ablehnung sei daher in keinem Fall gerechtfertigt.

 

FBL Sander stimmt dieser Aussage zu, relativiert jedoch, der Anspruch bestünde nur für eine tägliche vierstündige Betreuung. Würde eine längere Betreuung gewünscht, müsse der entsprechende Bedarf belegt werden. Unabhängig von einem bestehenden Rechtsanspruch fehle es leider derzeit in der Gemeinde Edewecht an ausreichender Betreuungskapazität, weshalb einige Eltern mit alternativen Lösungen auskommen müssten. Sofern lediglich die Grundbetreuung von vier Stunden pro Tag gewünscht sei und besondere Gründe nicht dagegen sprächen, reiche die Bereitstellung eines Betreuungsplatzes im Nachmittagsbereich, auch wenn dies aus rein persönlichen Gründen manchmal ungern akzeptiert werde. Die Verwaltung sehe im Übrigen durchaus die Befriedigung des bestehenden Rechtsanspruches als Ziel.

 

Auch Dr. Fittje betont den allseitigen Willen, dem Rechtsanspruch genügen zu wollen. Das Demografiegutachten sei als Grundlage der künftigen Planungen gewünscht worden, um Investitionen nachhaltig tätigen zu können. Wären bereits letztes Jahr größere Maßnahmen umgesetzt worden, hätten sie sich möglicherweise nun als Fehler erwiesen. Unbestreitbar läge die Gemeinde hinter den Anforderungen zurück, nun könne jedoch aufgrund belastbarer Daten Abhilfe geschaffen werden. Er bitte die Verwaltung ausdrücklich, in der nächsten Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses am 04.03.2019 schriftlich den Sachstand der in der Ratssitzung am 19.12.2017 beschlossenen Maßnahmen und die Planung der dafür notwendigen Haushaltsmittel darzulegen. Weiter sollte über den aktuellen Stand der geplanten Großtagespflege in Friedrichsfehn berichtet werden.

 

RH Frahmann bedauert die überaus kritische Darstellung des Themas in den Medien, verbunden mit Angriffen auf Politik und Verwaltung. Die Thematik sei nicht einfach und sowohl durch die Ratsvertreter als auch durch die Verwaltung sei bereits viel Zeit und Energie in die Erarbeitung guter Lösungen und deren Umsetzung investiert worden. Die vorgeschlagene Übergangslösung unterstütze er im Übrigen ausdrücklich namens seiner CDU-Fraktion.

 

Hierzu führt Gemeindeelternratsvertreterin Joost aus, ihrer Ansicht nach hätte die Gemeinde Edewecht seit geraumer Zeit versäumt, die Infrastruktur der Betreuungseinrichtungen analog der Ausweisung immer neuer Baugebiete, deren Zielgruppe immer junge Familien gewesen seien, anzupassen. Auch das immer wieder genannte demografische Gutachten als Grundlage für weitere Planungen hätte mindestens zwei Jahre früher in Auftrag gegeben werden können. Hierdurch wären Verzögerungen zum Nachteil betroffener Kinder entstanden, was sie ausdrücklich der Politik ankreide. Diese hätte erkennen müssen, dass sich nicht nur die Kinderzahl erhöhe, sondern dass auch Familienstrukturen sich änderten und in immer mehr Familien beide Elternteile berufstätig seien, was zu einem noch höheren Bedarf an Betreuungsplätzen führe.

 

RH Kuhlmann sieht die Gemeinde Edewecht auf einem guten Weg. Zum Vorwurf der mangelnden Vorausschau verweist er auf die notwendige sparsame Bewirtschaftung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Gemeinde arbeite seit zwei Jahren an guten und nachhaltigen Lösungen und der aktuelle Betreuungsstandard sei durchweg gut. Er bitte um eine pragmatische Sichtweise, da die Gemeinde nachhaltige Lösungen bereits vorbereite, aktuell aber die vorgeschlagene Übergangslösung für ein Jahr zielführend sei.

 

Hierzu verdeutlicht 1. GR Torkel noch einmal, parallel zur Übergangslösung solle die abschließende Lösung in Form einer Erweiterung der Kindertagesstätte Lüttefehn umgesetzt und somit eine Rückführung des Bewegungsraumes in seine ursprüngliche Bestimmung zum Beginn des Kindergartenjahres 2020/2021 ermöglicht werden. Die Vorarbeiten hierzu liefen bereits. Zur gewünschten Großtagespflege auf einem hierfür vorgehaltenen Grundstück in Friedrichsfehn, Spiekerooger Straße, könne als Sachstand berichtet werden, dass es ernsthaft interessierte Investoren und Betreiber gebe. Sollte es weitere an Betreiberlösungen Interessierte geben, werde die Verwaltung gern bei der Suche nach geeigneten Immobilien unterstützen.

 

Die Vertreterin des Seniorenbeirates, Frau Kahnert, bittet um Erläuterung, seit wann bekannt sei, dass die Außengruppe des Kindergartens Sonnenhügel bzgl. den rechtlichen Vorgaben zu Personalräumen nicht den Anforderungen entspreche und warum es dazu bisher keine Lösungen gebe.

 

Hierzu führt SGL Schöbel aus, bereits bei Einrichtung dieser Gruppe sei die nicht optimale räumliche Ausstattung bekannt gewesen, dennoch sei sie praktikabel.  Neben dieser Problematik sei auch die Schule an der Verwendung des Gruppenraumes interessiert. Bis zur Errichtung einer neuen fünfgruppigen Einrichtung in Friedrichsfehn, in der sodann neben einer weiteren Kindergartengruppe und drei Krippengruppen eben diese Gruppe untergebracht werden solle, werde die derzeitige Außengruppe dennoch unverändert fortgeführt.