Beschlussvorschlag:

Vor Eröffnung eines Bauleitplanverfahrens der Innenentwicklung für die Flurstücke 70/3, 70/4 sowie 70/5 der Flur 18, Gemarkung Edewecht, wird die Verwaltung beauftragt, mit den Eigentümern Einvernehmen über die Planungsinhalte- und Rahmenbedingungen einschließlich der Kosten herbeizuführen.

 

Mit diesem Ergebnis ist die Angelegenheit dem Bauausschuss erneut vorzulegen.

 


Nach Erläuterung der Beschlussvorlage durch SGL Knorr unterbreitet der Bauausschuss dem Verwaltungsausschuss ohne Aussprache folgenden