Zunächst erläutert SGL Knorr die Berichtsvorlage, berichtet anhand einer PowerPoint-Präsentation von den Ergebnissen der Anliegerversammlungen (Anlage 3 zu diesem Protokoll) und endet mit dem Fazit, diese ersten Versuche zur Umsetzung der politisch geforderten Innenentwicklung hätten aufgezeigt, dass die Bereitschaft der jeweils betroffenen Grundstückseigentümer zur Beteiligung an den Kosten und insbesondere zum Verzicht auf „unverbaubare“ Blicke äußerst gering sei. Gerade letztgenannter Punkt scheine ein potenzielles Streitpotenzial unter Nachbarn zu bieten. Sollte bspw. für den Bereich Friedrichsfehn dennoch die Änderung des Bebauungsplanes weiter verfolgt werden, hieße dies, diese Maßnahme der Innenentwicklung gegen subjektive Interessen einzelner abwägen zu müssen. Dadurch sei mit dem Unmut der angrenzenden Flächeneigentümer zu rechnen.

 

RH Bekaan dankt zunächst der Verwaltung für die geleistete Vorarbeit und den vorgestellten Bericht. Nun sei es Aufgabe der kommunalen Politiker, hieraus Schlüsse zu ziehen und neue Konzepte zur Bereitstellung von Bauflächen zu erarbeiten, um kleinere Bauerschaften nicht ausbluten zu lassen.

 

Auch RH Heiderich-Willmer erkennt die aufgezeigten Probleme bei der Umsetzung der besonders in seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gewünschten Innenentwicklung an, betont aber, eine weitere Ausweisung von Bauflächen in die Fläche sei keine Option. Hier müsse sorgfältig abgewogen werden, ob der Frieden unter Nachbarn über den Verbrauch und die Versiegelung weiterer Naturflächen zu stellen sei. Eine Möglichkeit, Wohnraum auch in kleineren Orten zur Verfügung zu stellen sei seines Erachtens, Anreize zum Kauf älterer Gebäude zu schaffen, wenn diese bspw. durch Versterben der Eigentümer auf dem Markt angeboten würden. Das Demografiegutachten habe aufgezeigt, dass bspw. in Husbäke in  Zukunft aus diesem Grunde vermehrt Wohnraum freigesetzt werde.

 

Auf RH Kuhlmanns Nachfrage wird verwaltungsseits ausgeführt, ein Infrastrukturbetrag müsse von Grundstückseigentümern nur dann gezahlt werden, wenn durch die Änderung eines Bebauungsplanes die mögliche Anzahl von Wohneinheiten auf deren Grundstücken erhöht werde. Dies sei in den Plangebieten Wildenloh und Friedrichsfehn nicht der Fall, da rechtlich bereits die durch eine mögliche Planänderung dann insgesamt umsetzbare Anzahl von Wohneinheiten erlaubt sei. Dort würden lediglich die Planungskosten auf die durch die Planänderung betroffenen Grundstückseigentümer umzulegen sein.

 

AV Exner gibt zu bedenken, eine Innenverdichtung könne bspw. älteren Menschen die Möglichkeit eröffnen, durch den Verkauf von Grundstücksteilen ihr Alter zu finanzieren, ohne das Wohnhaus ggf. für Pflegekosten opfern zu müssen. Alternativ könnten sowohl ältere Menschen als auch deren Nachkommen mittels der Innenverdichtung durch den dann möglichen Zuzug von Familienangehörigen in räumliche Nähe, jedoch in abgetrennten Wohneinheiten, profitieren.

 

RH Krüger interpretiert die Aussagen des Demografiegutachtens so, dass ohne eine Entwicklung von Baumöglichkeiten kleinere Ortschaften maßgeblich im westlichen Gemeindebereich, bspw. Osterscheps, durchaus mit einem Bevölkerungsrückgang zu rechnen hätten.

 

RH Kaptein gibt zu bedenken, freiwerdender Wohnraum werde nicht zwingend jungen Menschen aus den Bauerschaften zugänglich gemacht, sondern in der Regel auf dem freien Markt angeboten. Die Gemeinde Edewecht solle daher jede Chance nutzen, Bauland zu erwerben. Selbstverständlich seien dabei innerörtliche Flächen zu bevorzugen, um das Umland in seiner jetzigen Art zu erhalten.

 

Auch stv. Grundmandatar Korte dankt der Verwaltung für den ausführlichen Bericht und spricht sich dafür aus, in den drei vorgestellten Gebieten von einer Planänderung abzusehen. In Zukunft könnten sich die Vorstellungen und Wünsche der Einwohner ändern, weshalb eine Innenverdichtung durchaus zu einem späteren Zeitpunkt zum Tragen kommen könne. Zum Demografiegutachten führt er aus, lediglich für Osterscheps sei ggf. ein leichter Bevölkerungsrückgang prognostiziert worden, jedoch sei durch den künftigen Generationenwechsel dort die Infrastruktur nicht in ihrem Bestand als gefährdet angesehen worden.

 

RH Eiskamp hinterfragt die befürchteten Einschränkungen der Grundstücksnachbarn durch rückwärtige Bebauung. Die eigenen Grundstücke würden gar nicht beeinträchtigt und grds. habe jeder Eigentümer das Recht, sein Grundstück im Rahmen geltenden Rechts nach Belieben zu nutzen. Er könne durchaus nachvollziehen, dass weitere Häuser in unmittelbarer Umgebung zunächst als Beeinträchtigung empfunden würden, jedoch sei dieser Weg zukunftsträchtig. Ähnliche Bedenken würden bspw. bei der Ausweisung neuer Wohnbauflächen oder öffentlicher Flächen angrenzend an bereits bestehende Bebauung oder auch an anderen Stellen geäußert, verhinderten diese Maßnahmen in der Regel aber nicht. Gegen eine Planänderung zugunsten einer Innenverdichtung spräche aber eine überwiegend nicht bestehende Bereitschaft, die eröffneten Möglichkeiten einer rückwärtigen Bebauung auch zu nutzen. Insgesamt müsse die Thematik sehr sorgfältig und eingehend geprüft werden.

 

SGL Knorr führt hierzu aus, gerade in Friedrichsfehn bestehe aus rechtlicher Sicht kein Hinderungsgrund, die Fläche planerisch zu überarbeiten. Es liege nun in der Entscheidungshoheit der Politik, ob die Innenentwicklung an dieser Stelle über durchaus berechtigte Interessen benachbarter Grundstückseigentümer gestellt werden solle und welche Kompromisse möglicherweise denkbar seien. Zu den aktuell vorliegenden Einzelanträgen auf rückwärtige Bebauung benötige die Verwaltung zudem ein eindeutiges Signal, wie damit weiter verfahren werden solle.

 

AV Exner schließt die Diskussion und bittet alle Fraktionen, die Thematik eingehend zu erörtern.